Design Logo

Lexikon


Mindestbetrag

Mindesthöhe der Austritts- oder Freizügigkeitsleistung bei Austritt einer aktiv versicherten Person aus einer Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 17 FZG.


Mindestleistung

Mindesthöhe der Vorsorgeleistungen gemäss BVG. Zur Sicherstellung der Mindestleistung führt die Pensionskasse eine Schattenrechnung zu Vergleichszwecken. Liegt die reglementarische Leistung einer Pensionskasse für eine versicherte Person unterhalb der Mindestleistung, wird die Mindestleistung ausgerichtet.


Mindestzinssatz

Die BVG-Altersguthaben sind nach den Bestimmungen des BVG mit einem Mindestzinssatz zu verzinsen. Die Festlegung des Mindestzinssatzes obliegt dem Bundesrat. (Siehe dazu auch Mindestleistung)


Pensionskasse Post

Viktoriastrasse 72

3000 Bern 22

Tel.


+41 (0)58 338 56 66

Fax duplicate #1

+41 (0)58 667 63 77

MENUHOMESPRACHEKONTAKTSUCHE