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Loyalitäts- und Integritätsvorschriften

Das Verhalten von Pensionskassen-Verantwortlichen muss aufgrund ihrer treuhänderischen Funktion sehr hohen ethischen Massstäben genügen. Das durch die Pensionskasse Post verwaltete Vorsorgevermögen der Versicherten ist mit einem langfristigen Anlagehorizont, zweckgebunden und stets gewissenhaft anzulegen.

Im Februar 2005 hat sich die Pensionskasse Post dem „Verhaltenskodex in der beruflichen Vorsorge“ unterstellt. Mit der Anerkennung und jederzeitigen Beachtung der Bestimmungen des Verhaltenskodex sollen Missbräuche im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung verhindert und die Transparenz erhöht werden.

Mit Beschluss vom 6. Mai 2008 hat die Mitgliederversammlung des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP die ASIP-Charta sowie die Fachrichtlinien zur ASIP-Charta erlassen. Die ASIP-Charta ist ein ab 1. Januar 2009 – mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009 – für alle ASIP-Mitglieder verbindlicher Verhaltenskodex. Die ASIP-Charta ersetzt den „Verhaltenskodex in der beruflichen Vorsorge“, welcher vom zuständigen Stiftungsrat per 31. Dezember 2009 ersatzlos aufgelöst wurde.

Grundsätze der ASIP-Charta:

  • Oberstes Ziel von Pensionskassen-Verantwortlichen ist die Wahrung der Interessen der Versicherten und Rentenberechtigten im Rahmen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.

  • Pensionskassen-Verantwortliche ziehen aus ihrer Tätigkeit keine materiellen Vorteile, die über die ordentlichen, schriftlich vereinbarten Entschädigungen hinausgehen.

  • Transparenz hinsichtlich potentieller Interessenkonflikte soll sicherstellen, dass der Pensionskasse daraus kein Nachteil erwächst oder erwachsen kann. Interessenverbindungen, die die Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten, werden daher jährlich offengelegt. Derselben Offenlegungspflicht haben sich auch Dritte zu unterziehen, sofern sie in die Entscheidungsprozesse der Pensionskasse einbezogen sind.

Die Pensionskasse Post ist Mitglied des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP. Jedes ASIP-Mitglied verpflichtet sich, für die Einhaltung der Grundsätze besorgt zu sein und hierfür geeignete Massnahmen zu treffen.

Pensionskasse Post

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