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Verzinsung der Sparkapitalien für das Jahr 2023 sowie der unterjährigen Geschäftsfälle 2024; Teuerungsausgleich auf den laufenden Rentenleistungen sowie Änderungen per 1. Januar 2024

06.12.2023

Verzinsung der Sparkapitalien und Teuerungsausgleich auf den laufenden Renten

Die Entscheide betreffend die Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv versicherten Personen für das Jahr 2023, die Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Jahr 2024 sowie eine allfällige Anpassung der laufenden Rentenleistungen an die veränderte Kaufkraft fällte der Stiftungsrat (SR) der Pensionskasse Post (PK Post) anlässlich seiner letzten Sitzung.

Der SR berücksichtigte bei seinen umsichtigen Entscheiden die aktuelle finanzielle Lage der PK Post, insbesondere die Höhe des Deckungsgrades und somit den Stand der Wertschwankungsreserve. Letztere dient dem Ausgleich von künftigen Schwankungen an den Finanzmärkten. Je weniger Wertschwankungsreserven vorhanden sind, desto höher ist das Risiko einer Unterdeckung und der damit verbundenen Sanierungsmassnahmen.

Des Weiteren beachtete der SR die im Jahr 2021 zwischen den Sozialpartnern (Schweizerische Post AG, Gewerkschaft syndicom, Personalverband transfair) ausgehandelte Vereinbarung betreffend die Massnahmen zur Konsolidierung der PK Post, insbesondere den Passus betreffend eine nach Möglichkeit höhere Verzinsung der Sparkapitalien in den Jahren 2021 bis 2023. Diese bessere Verzinsung zielt auf einen Ausgleich der leichten Senkung der Umwandlungssätze
per 1. Januar 2024 ab.

Unter Einbezug oben erwähnter Aspekte entschied der SR anlässlich seiner Sitzung
vom 28. November 2023 wie folgt:

Aktiv Versicherte

  • Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten für das Jahr 2023: 2.00 %

  • Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Jahr 2024: 0.50 %

Rentenbezüger

  • Die laufenden Rentenleistungen können aufgrund der finanziellen Lage der PK Post für das Jahr 2024 nicht angepasst werden; es wird kein Teuerungsausgleich gewährt.

  • Das Sparkapital von aktiv Versicherten, welche im Jahr 2024 in Pension gehen, wird provisorisch mit 0.50% verzinst. Die Verzinsung wird nach Vorliegen des definitiven Zins-Entscheides des SR für das Jahr 2024 rückwirkend entsprechend angepasst.

Der SR bedauert, die laufenden Rentenleistungen wiederum nicht der Teuerung anpassen zu können. Eine Anpassung der laufenden Renten an die Teuerung würde das Risiko einer Unterdeckung der PK Post massiv erhöhen. Im Falle einer Unterdeckung müsste diese unter anderem mit Sanierungsbeiträgen der aktiv versicherten Personen – welche sich bereits mit tieferen Umwandlungssätzen konfrontiert sehen – behoben werden.

Wichtigste Änderungen per 1. Januar 2024

An dieser Stelle wird nochmals auf die Anpassung der reglementarischen Bestimmungen hingewiesen, über welche bereits Mitte 2023 mit einem persönlichen Schreiben ausführlich informiert wurde.

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