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Stimmrechtsausübung

Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) hat jede Pensionskasse zu definieren, wie mit den Stimmen der im Bestand gehaltenen Aktien umgegangen wird. Die zwingenden Vorgaben der VegüV sind dabei zu berücksichtigen.

Detaillierte Informationen finden sich im Reglement über die Stimmrechtsausübung.

Reglement über die Stimmrechtsausübung

Bei der Ausübung ihrer Stimmrechte stützt sich die Pensionskasse Post auf die Analysen der Stiftung Ethos ab. Bei Spezialfällen entscheidet der Stimmrechtsausschuss, welcher sich aus drei Mitgliedern des Anlageausschusses zusammensetzt, namentlich:

  • Bonfils Marc, Leiter Tresorerie PostFinance AG, Präsident des Anlageausschusses, Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat

  • Glanzmann Alex, Leiter Finanzen, Mitglied der Konzernleitung Die Schweizerische Post AG, Präsident des Stiftungsrates

  • Meier Isabelle, Leiterin Filiale Baden PostFinance AG, Arbeitnehmervertreterin des Stiftungsrates

Seit dem 1. April 2011 ist die Stiftung Ethos mit der Ausübung der Stimmrechte für die 50 grössten europäischen Aktiengesellschaften beauftragt.

Die Pensionskasse Post ist zudem Mitglied des "Ethos Engagement Pools", dessen Ziel es ist, einen Dialog mit den wichtigsten schweizerischen Unternehmen im Bereich Corporate Governance sowie Umwelt- und Sozialverantwortung zu führen.

Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen (GV) 2022

Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen (GV) 2010 - 2021

Pensionskasse Post

Viktoriastrasse 72

3000 Bern 22

Tel.


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