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Lexikon


Latente Steuern

Steuern, die noch nicht bezahlt wurden, aber bei einem Verkauf anfallen werden.


Leerverkauf

Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer nicht besitzt, sondern mit denen er sich später zu erwarteten niedrigeren Kursen wiederum eindeckt, um von fallenden Kursen zu profitieren. Der Leerverkäufer muss jedoch die verkauften Titel innerhalb einer bestimmten Frist dem Käufer ausliefern. Da er die Wertpapiere bei Vertragsabschluss nicht besitzt, muss er sie von einem anderen Investor ausleihen (siehe auch Securities Lending).


Leistungsbezüger

Personen, welche Leistungen (z.B. Renten) der Pensionskasse Post beziehen.


Leistungsprimat

Im Leistungsprimat werden die Leistungen in Prozenten einer reglementarisch definierten Bezugsgrösse, in der Regel der letzte versicherte Jahreslohn vor dem Versicherungsereignis, definiert. Bei der Pensionierung wird die Altersrente in Prozenten (z.B. 60%) des letzten versicherten Lohnes berechnet. Nur noch wenige Pensionskassen richten sich nach dem Leistungsprimat.


Liquidität

Anlagewerte, die innerhalb kurzer Zeit in Bargeld umgetauscht werden können.


Lohn, koordinierter

Andere Bezeichnung für versicherten Lohn; der koordinierte Lohn bildet die Grundlage zur Berechnung der Beiträge und der Risikoleistungen im Invaliditätsfall.


Lohn, massgebender

Brutto-Jahreseinkommen, einschliesslich 13. Monatslohn sowie allfällige variable Lohnbestandteile. Der massgebende Jahreslohn reduziert um den Koordinationsabzug ergibt den versicherten Jahreslohn.


Lohn, versicherter

Andere Bezeichnung für koordinierten Lohn; der versicherte Lohn bildet die Grundlage zur Berechnung der Beiträge und der Risikoleistungen im Invaliditätsfall.


Lohnerhöhungsbeiträge (Leistungsprimat)

Bei jeder Lohnerhöhung (bei gleichbleibendem Beschäftigungsgrad) muss eine Beitrags-Nachzahlung geleistet werden, damit das Deckungskapital erhöht wird um die höheren Leistungen zu finanzieren ("Einkauf" der Lohnerhöhung). Es sind sowohl Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerbeiträge geschuldet. Im Beitrags- und Duoprimat werden bei einer Lohnerhöhung keine Lohnerhöhungsbeiträge fällig.


Pensionskasse Post

Viktoriastrasse 72

3000 Bern 22

Tel.


+41 (0)58 338 56 66

Fax duplicate #1

+41 (0)58 667 63 77

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