Lexikon
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Latente SteuernSteuern, die noch nicht bezahlt wurden, aber bei einem Verkauf anfallen werden. | |
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LeerverkaufVerkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer nicht besitzt, sondern mit denen er sich später zu erwarteten niedrigeren Kursen wiederum eindeckt, um von fallenden Kursen zu profitieren. Der Leerverkäufer muss jedoch die verkauften Titel innerhalb einer bestimmten Frist dem Käufer ausliefern. Da er die Wertpapiere bei Vertragsabschluss nicht besitzt, muss er sie von einem anderen Investor ausleihen (siehe auch Securities Lending). | |
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LeistungsbezügerPersonen, welche Leistungen (z.B. Renten) der Pensionskasse Post beziehen. | |
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LeistungsprimatIm Leistungsprimat werden die Leistungen in Prozenten einer reglementarisch definierten Bezugsgrösse, in der Regel der letzte versicherte Jahreslohn vor dem Versicherungsereignis, definiert. Bei der Pensionierung wird die Altersrente in Prozenten (z.B. 60%) des letzten versicherten Lohnes berechnet. Nur noch wenige Pensionskassen richten sich nach dem Leistungsprimat. | |
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LiquiditätAnlagewerte, die innerhalb kurzer Zeit in Bargeld umgetauscht werden können. | |
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Lohn, koordinierterAndere Bezeichnung für versicherten Lohn; der koordinierte Lohn bildet die Grundlage zur Berechnung der Beiträge und der Risikoleistungen im Invaliditätsfall. | |
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Lohn, massgebenderBrutto-Jahreseinkommen, einschliesslich 13. Monatslohn sowie allfällige variable Lohnbestandteile. Der massgebende Jahreslohn reduziert um den Koordinationsabzug ergibt den versicherten Jahreslohn. | |
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Lohn, versicherterAndere Bezeichnung für koordinierten Lohn; der versicherte Lohn bildet die Grundlage zur Berechnung der Beiträge und der Risikoleistungen im Invaliditätsfall. | |
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Lohnerhöhungsbeiträge (Leistungsprimat)Bei jeder Lohnerhöhung (bei gleichbleibendem Beschäftigungsgrad) muss eine Beitrags-Nachzahlung geleistet werden, damit das Deckungskapital erhöht wird um die höheren Leistungen zu finanzieren ("Einkauf" der Lohnerhöhung). Es sind sowohl Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerbeiträge geschuldet. Im Beitrags- und Duoprimat werden bei einer Lohnerhöhung keine Lohnerhöhungsbeiträge fällig. | |
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