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Lexikon


WEF / Wohneigentumsförderung

Im Rahmen des BVG vorgesehene Möglichkeit zum Vorbezug respektive zur Verpfändung von Vorsorgeleistungen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Der Vorbezug führt zu einer Verminderung des Vorsorgeschutzes, sofern dies nicht durch eine zusätzliche Versicherung ausgeglichen wird. Im Vorsorgefall werden die Leistungen gekürzt.


Währungsabsicherung

Durch Terminkäufe beziehungsweise – verkäufe von Währungen können Investitionen in fremden Währungen gegenüber dem Wechselkursrisiko abgesichert werden.


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