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Lexikon


Schweigepflicht

Die Pensionskasse Post erteilt keine Auskünfte an Drittpersonen ohne schriftliche Vollmacht der versicherten Person.


Securities Lending (Wertpapierausleihe)

Ausleihe von Wertpapieren auf eine bestimmte oder unbestimmte Frist gegen eine Kommission und gegen Sicherheiten. Ein Leerverkäufer (Leerverkauf) verkauft Wertpapiere, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht in seinem Besitz sind. Nach einer bestimmten Frist werden diese jedoch zur Lieferung fällig. Der Leerverkäufer kann die Titel von einem anderen Investor (oder einer Bank) gegen Entrichtung einer Gebühr ausleihen. Dabei bleiben in der Regel sämtliche wirtschaftlichen Renditen (Dividendenerträge, Stimmrechte, etc.) beim Ausleiher. Der Ausleiher der Wertpapiere kann durch die Einnahme der Lending-Gebühr seine Rendite erhöhen.


Sicherheitsfonds BVG

Der Sicherheitsfonds ist eine vom Bundesrat errichtete öffentlich-rechtliche Stiftung. Er garantiert die Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen bei deren Zahlungsunfähigkeit bis zu einem gesetzlich definierten Maximalanspruch. Der Sicherheitsfonds richtet zudem Leistungen an Pensionskassen mit ungünstiger Altersstruktur des Versichertenbestandes aus.


Sparbeiträge (Duoprimat)

Die Sparbeiträge sind jener Teil des Beitragsaufwandes, welcher angespart wird. Die Sparbeiträge der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber werden dem individuellen Sparkonto gutgeschrieben. Die Höhe der Sparbeiträge (Altersgutschriften) ist altersabhängig und wird in Prozenten des versicherten Lohnes ausgedrückt.


Sparkapital (Beitragsprimat)

Das Sparkapital setzt sich aus der Summe der Sparbeiträge, der Eintrittsleistung, allfälligen Gutschriften des Arbeitgebers, persönlichen Einkäufen und der jährlichen Zinsgutschriften zusammen. Das Sparkapital vermindert sich um allfällige WEF-Vorbezüge oder um Kapitalübertragungen an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen einer Scheidung.


Sperrkonto

Siehe Freizügigkeitskonto.


Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Pensionskasse Post. Er ist paritätisch zusammengesetzt (gleiche Anzahl Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervertreter) und besteht aus zehn Mitgliedern. Die Arbeitgebervertretung wird durch die Konzernleitung der Schweizerischen Post AG gewählt; die Arbeitnehmervertretung durch den Personalverband "transfair" und die Gewerkschaft "syndicom". Die Mitglieder des Stiftungsrates werden für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist möglich.

Der Stiftungsrat ist für die Gesamtführung und die strategische Ausrichtung der Pensionskasse Post verantwortlich. Seine unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben sind gesetzlich geregelt (Art. 51a BVG).


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