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Lexikon


Versicherte Personen (aktiv)

Angestellte Personen, welche bei der Pensionskasse Post versichert sind und Beiträge bezahlen.


Versicherungstechnische Bilanz

Mittels versicherungstechnischer Bilanz wird festgestellt, ob das Vermögen einer Pensionskasse gemäss kaufmännischer Bilanz - zusammen mit den zu erwartenden Beiträgen und Zinsen - ausreicht, um neben den sonstigen Schuldverpflichtungen und Rückstellungen die eingegangenen Versicherungsverpflichtungen (bezogen auf einen Stichtag) erfüllen zu können.


Verzugszins

Der Verzugszins entspricht dem BVG-Mindestzinssatz erhöht um 1%-Punkt. Ein Verzugszins wird fällig, wenn die Vorsorgeeinrichtung die Austrittsleistung / Freizügigkeitsleistung erst nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Zahladresse überweist.


Vorsorgeausweis

Synonym für Versicherungsausweis, Leistungsausweis, individuelles Leistungs- oder Orientierungsblatt. Der Vorsorgeausweis ist ein Informationsdokument für die versicherte Person und enthält Angaben über den versicherten Jahreslohn, die Höhe der Spar-, Risiko- und Sanierungsbeiträge, den aktuellen Stand des Sparkapitals, Einkaufsmöglichkeiten sowie simulierte Altersleistungen. Der Vorsorgeausweis wird der versicherten Person von der Pensionskasse Post jährlich unaufgefordert zugestellt.


Vorsorgeeinrichtung

siehe Pensionskasse


Vorsorgeleistungen / Vorsorgefall

Sammelbegriff für Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen der Pensionskasse Post.


Vorsorgereglement

Das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post ist modular aufgebaut und beinhaltet die grundlegenden Bestimmungen, welche für alle versicherten Personen Gültigkeit haben.
Die Leistungen und deren Finanzierung sind in den Vorsorgeplänen (Basis- und Zusatzpläne) geregelt. Das Vorsorgereglement wird vom Stiftungsrat erlassen.


Vorsorgeplan

Die Vorsorgepläne (Basis- und Zusatzpläne) beinhalten die Leistungen und deren Finanzierung und haben für die dem entsprechenden Plan zugeordneten versicherten Personen Gültigkeit. Der für den Arbeitnehmenden massgebende Vorsorgeplan wird vom Arbeitgeber festgelegt.
Die für alle versicherten Personen grundlegenden Bestimmungen sind im Vorsorgereglement festgelegt.


Vorsorgeverhältnis

Versicherungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Pensionskasse.


Pensionskasse Post

Viktoriastrasse 72

3000 Bern 22

Tel.


+41 (0)58 338 56 66

Fax duplicate #1

+41 (0)58 667 63 77

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