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Die Geschichte der Pensionskasse Post

Die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Öffentlichen Hand wurde - wie in mehreren Kantonen und grossen Gemeinden - auch beim Bund nach der Aufhebung des Beamtenstatus auf die veränderten Anstellungsbedingungen ausgerichtet. Die Post als selbständige Anstalt des Bundes und ihr Personal waren davon unmittelbar betroffen.

Der Verwaltungsrat der Post befasste sich im Frühjahr 1999 erstmals mit dem Thema der künftigen beruflichen Vorsorge für das Postpersonal. In der Folge entstand ein Konzept zum Aufbau einer eigenen Vorsorgeeinrichtung in der Rechtsform einer Stiftung.

Die Umsetzung des Konzepts führte am 1. Januar 2002 zur Aufnahme der operativen Tätigkeit der Stiftung Pensionskasse Post. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post aus der Beruflichen Vorsorge für besondere Dienstverhältnisse (BVBD) und dem Versichertenbestand der Pensionskasse des Bundes (PKB) wurden von der Pensionskasse Post übernommen. Zusammen mit den aktiv Versicherten wurden von der Pensionskasse Post - als Novum - auch die Rentnerinnen und Rentner der Schweizerischen Post übernommen; dies, um die Verbundenheit des Arbeitgebers zu den ehemaligen "Pöstlerinnen und Pöstler" zu untermauern.

Per 1. Januar 2008 hat die Pensionskasse Post alle im Leistungs- und Beitragsprimat bestehenden Vorsorgeverhältnisse der aktiv versicherten Personen erfolgreich ins Duoprimat überführt.

Auf dieser Basis wurde 2 Jahre später eine modulare Vorsorgelösung entwickelt. Das Vorsorgereglement wurde vollständig überarbeitet und beinhaltet in Folge noch die grundlegenden Bestimmungen, welche für alle versicherten Personen Gültigkeit haben. Die Vorsorgeleistungen und deren Finanzierung wurden differenziert und in je zwei Basis- und zwei Zusatzplänen neu geregelt.

Per 1. August 2013, per 1. Januar 2016 sowie per 1. Januar 2018 erfolgte ein Grundlagenwechsel im Bereich der versicherungstechnischen Parameter. Der technische Zinssatz wurde reduziert mit der Folge einer Senkung der Umwandlungssätze. Die berechneten Einbussen auf den künftigen Renten der aktiv Versicherten wurden – sofern die reglementarischen Bedingungen erfüllt waren – mittels einer Kompensation auf dem individuellen Sparkapital abgefedert.

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