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Stimmrechtsausübung

Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hat jede Pensionskasse zu definieren, wie mit den Stimmen der im Bestand gehaltenen Aktien umgegangen wird. Mit ihrem "Reglement über die Stimmrechtsausübung" kommt die Pensionskasse Post diesem Erfordernis nach.

Als Aktionärin nimmt die Pensionskasse Post durch die Wahrnehmung ihrer Stimmrechte aktiv Einfluss auf die Unternehmen. Die Pensionskasse Post kann über Aktionärsanträge zusätzliche Traktanden für die Generalversammlung einbringen. Bei der Ausübung ihrer Stimmrechte stützt sich die Pensionskasse Post auf die Analysen der Stiftung Ethos ab und berücksichtigt dabei stets auch die Grundsätze und Ziele ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Bei Spezialfällen entscheidet der Stimmrechtsausschuss der Pensionskasse Post.

Stimmrechtsausschuss

  • Antonini Matteo, Präsident syndicom, Präsident des Stiftungsrates
  • Bonfils Marc, Leiter Tresorerie PostFinance AG, Präsident des Anlageausschusses, Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat
  • Meier Isabelle, Financial Institutions Sales International PostFinance AG, Arbeitnehmervertreterin des Stiftungsrates

Die Pensionskasse Post übt ihre Stimmrechte an allen Generalversammlungen von Schweizer Aktiengesellschaften aus, in welche sie investiert ist.

Bei börsenkotierten Aktienanlagen im Ausland nimmt die Pensionskasse Post ihre Stimmrechte an den Generalversammlungen der 200 grössten Unternehmen wahr sowie bei denjenigen Unternehmen, welche auf der Engagement-Liste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) aufgeführt sind.

Reglement über die Stimmrechtsausübung

GV 2014

  • Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften:

    73
  • Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen:

    17
  • Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden:

    56

Gründe für die Ablehnungen:
Insbesondere Mängel in den vorgelegten Vergütungsberichten und den angewandten Vergütungssystemen. Zusätzlich auf Ablehnung stiessen im 2014 in vielen Fällen die Statutenänderungen, welche im Hinblick auf die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften angepasst werden mussten.

GV 2013

  • Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften:

    71
  • Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen:

    22
  • Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden:

    49

Gründe für die Ablehnungen:
Insbesondere Mängel in den Vergütungssystemen und -berichten; aufgrund besonderer Vorkommnisse keine Entlastung für die Organe; wegen zu hoher Beratungsgebühren gegen die Wiederwahl der Revisionsstelle; wegen zu vieler VR-Mandate oder mangelnder Unabhängigkeit gegen die Wiederwahl von VR-Mitgliedern.

GV Novartis: Der Stimmrechtsausschuss wurde tätig und folgte wichtigen Anträgen des Verwaltungsrates nicht. Der Grund des Einschreitens waren die sich überstürzenden Ereignisse kurz vor der GV. Die Empfehlungen von Ethos verloren innert kurzer Zeit an Aktualität. Eine rasche Neubeurteilung der Situation wurde notwendig.

GV 2012

  • Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften:

    64
  • Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen:

    22
  • Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden:

    42

Gründe für die Ablehnungen:
insbesondere Mängel in den Vergütungssystemen und -berichten.

GV 2011

  • Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften:

    62
  • Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen:

    18
  • Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden:

    44

Gründe für die Ablehnungen:
insbesondere Mängel in den Vergütungssystemen und -berichten.

GV 2010

  • Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften:

    48
  • Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen:

    17
  • Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden:

    31

Gründe für die Ablehnungen:
insbesondere Mängel in den Vergütungssystemen und -berichten; zu viele zusätzliche Mandate oder mangelnde Unabhängigkeit der zur Wahl vorgeschlagenen Verwaltungsräte, zu hohe Beratungsgebühren der zur Wiederwahl stehenden Revisionsstelle.

Adresse

Pensionskasse Post
Viktoriastrasse 72
Postfach
3000 Bern 22

Tel.: +41 (0)58 338 56 66
Fax: +41 (0)58 337 63 77
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Empfang

Montag – Donnerstag
08:30 – 11:30 Uhr
13:30 – 16:30 Uhr

Freitag
08:30 – 11:30 Uhr
13:30 – 15:30 Uhr

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