Stimmrechtsausübung
Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hat jede Pensionskasse zu definieren, wie mit den Stimmen der im Bestand gehaltenen Aktien umgegangen wird. Mit ihrem "Reglement über die Stimmrechtsausübung" kommt die Pensionskasse Post diesem Erfordernis nach.
Als Aktionärin nimmt die Pensionskasse Post durch die Wahrnehmung ihrer Stimmrechte aktiv Einfluss auf die Unternehmen. Die Pensionskasse Post kann über Aktionärsanträge zusätzliche Traktanden für die Generalversammlung einbringen. Bei der Ausübung ihrer Stimmrechte stützt sich die Pensionskasse Post auf die Analysen der Stiftung Ethos ab und berücksichtigt dabei stets auch die Grundsätze und Ziele ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Bei Spezialfällen entscheidet der Stimmrechtsausschuss der Pensionskasse Post.
Stimmrechtsausschuss
- Antonini Matteo, Präsident syndicom, Präsident des Stiftungsrates
- Bonfils Marc, Leiter Tresorerie PostFinance AG, Präsident des Anlageausschusses, Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat
- Meier Isabelle, Financial Institutions Sales International PostFinance AG, Arbeitnehmervertreterin des Stiftungsrates
Die Pensionskasse Post übt ihre Stimmrechte an allen Generalversammlungen von Schweizer Aktiengesellschaften aus, in welche sie investiert ist.
Bei börsenkotierten Aktienanlagen im Ausland nimmt die Pensionskasse Post ihre Stimmrechte an den Generalversammlungen der 200 grössten Unternehmen wahr sowie bei denjenigen Unternehmen, welche auf der Engagement-Liste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) aufgeführt sind.
Reglement über die Stimmrechtsausübung
Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen (GV) Q1 - Q3 / 2025
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2025-Q3 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen (PDF, 253 kb)
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2025-Q3 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen ex-schweizerischer Unternehmen (PDF, 316 kb)
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2025-Q2 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen (PDF, 842 kb)
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2025-Q2 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen ex-schweizerischer Unternehmen (PDF, 1'615 kb)
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2025-Q1 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen (PDF, 343 kb)
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2025-Q1 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen ex-schweizerischer Unternehmen (PDF, 460 kb)
Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen (GV) 2010 - 2025
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GV 2025
2025 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen (PDF, 378 kb) -
2025 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen ex-schweizerischer Unternehmen (PDF, 688 kb)
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GV 2024
2024 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen (PDF, 424 kb) -
2024 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen ex-schweizerischer Unternehmen (PDF, 216 kb)
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GV 2023
2023 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen (PDF, 424 kb) -
2023 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen ex-schweizerischer Unternehmen (PDF, 216 kb)
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GV 2022
2021 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen Schweizer Unternehmen (PDF, 372 kb) -
GV 2021
2021 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen Schweizer Unternehmen (PDF, 371 kb) -
GV 2020
2020 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen Schweizer Unternehmen (PDF, 364 kb) -
GV 2019
2019 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen Schweizer Unternehmen (PDF, 331 kb) -
GV 2018
2018 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen Schweizer Unternehmen (PDF, 335 kb) -
GV 2017
2017 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen Schweizer Unternehmen (PDF, 354 kb) -
GV 2016
2016 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen Schweizer Unternehmen (PDF, 371 kb) -
GV 2015
2015 Ausübung der Stimmrechte an Generalversammlungen Schweizer Unternehmen (PDF, 366 kb)
GV 2014
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Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften:
73 -
Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen:
17 -
Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden:
56
Gründe für die Ablehnungen:
Insbesondere Mängel in den vorgelegten Vergütungsberichten und den angewandten Vergütungssystemen. Zusätzlich auf Ablehnung stiessen im 2014 in vielen Fällen die Statutenänderungen, welche im Hinblick auf die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften angepasst werden mussten.
GV 2013
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Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften:
71 -
Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen:
22 -
Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden:
49
Gründe für die Ablehnungen:
Insbesondere Mängel in den Vergütungssystemen und -berichten; aufgrund besonderer Vorkommnisse keine Entlastung für die Organe; wegen zu hoher Beratungsgebühren gegen die Wiederwahl der Revisionsstelle; wegen zu vieler VR-Mandate oder mangelnder Unabhängigkeit gegen die Wiederwahl von VR-Mitgliedern.
GV Novartis: Der Stimmrechtsausschuss wurde tätig und folgte wichtigen Anträgen des Verwaltungsrates nicht. Der Grund des Einschreitens waren die sich überstürzenden Ereignisse kurz vor der GV. Die Empfehlungen von Ethos verloren innert kurzer Zeit an Aktualität. Eine rasche Neubeurteilung der Situation wurde notwendig.
GV 2012
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Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften:
64 -
Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen:
22 -
Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden:
42
Gründe für die Ablehnungen:
insbesondere Mängel in den Vergütungssystemen und -berichten.
GV 2011
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Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften:
62 -
Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen:
18 -
Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden:
44
Gründe für die Ablehnungen:
insbesondere Mängel in den Vergütungssystemen und -berichten.
GV 2010
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Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften:
48 -
Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen:
17 -
Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden:
31
Gründe für die Ablehnungen:
insbesondere Mängel in den Vergütungssystemen und -berichten; zu viele zusätzliche Mandate oder mangelnde Unabhängigkeit der zur Wahl vorgeschlagenen Verwaltungsräte, zu hohe Beratungsgebühren der zur Wiederwahl stehenden Revisionsstelle.



