Die Pensionskasse Post richtet Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen aus. Anstelle einer Altersrente kann bei der Pensionierung ein Kapitalbezug – das gesamte Sparkapital oder ein Teil davon – getätigt werden. Ein Kapitalbezug führt zu einer entsprechenden Kürzung der Altersrente und der mitversicherten Leistungen (z.B. Witwenrente). Ein Kapitalbezug muss der Pensionskasse Post mindestens 1 Monat vor dem Altersrücktritt schriftlich angezeigt werden.
Die Neurentner erhalten von der Pensionskasse Post einen Rentenavis, welcher sämtliche Details über die monatlich ausgerichteten Leistungen enthält. Jeweils anfangs eines Kalenderjahres wird den Rentenbezügern ein Steuerausweis zugestellt.
Pensionskasse Post
Viktoriastrasse 72
Postfach
3000 Bern 22
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