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Lexikon

AHV-Überbrückungsrente

Temporäre durch den Versicherten zu finanzierende Rente, die von der Pensionskasse Post zwischen dem Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung (frühestens ab Alter 58) und dem Bezug der AHV-Rente, längstens jedoch bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rücktrittsalters, ausgerichtet wird.

Aktives Portfoliomanagement

Investmentstil, der darauf abzielt, den Vergleichsindex (Benchmark) zu übertreffen, indem gewisse darin enthaltene Titel über- oder untergewichtet werden. Die These über die Effizienz der Kapitalmärkte besagt, dass die Marktpreise der einzelnen Investitionsmöglichkeiten immer genau ihrem effektiven Wert entsprechen. Ist die These über die Effizienz der Kapitalmärkte falsch, so lässt sich durch Titelselektion verglichen mit der Markt- oder Indexrendite eine Mehrrendite erzielen. Neben der geschickten Titelselektion wird bei einer aktiven Anlagestrategie auch mit gezieltem Abweichen von den strategischen Gewichtungen der einzelnen Anlagekategorien eine Mehrrendite zu erreichen versucht (Timing, z.B. durch Verkauf von Aktien vor einem erwarteten Kursrückgang).

Altersguthaben

Summe der angesparten Altersgutschriften. Dazu zählen insbesondere Eintrittsleistungen, Sparbeiträge, Einkäufe sowie deren jährliche Verzinsung. Das Altersguthaben entspricht dem Sparkapital bei Erreichen des Rücktrittsalters.

Altersgutschriften

Die Altersgutschriften sind jener Teil des Beitragsaufwandes, welcher angespart wird. Die Höhe der Altersgutschriften (Sparbeiträge) sind alters- und sparplanabhängig. Die Sparbeiträge sind in Prozenten des versicherten Lohnes festgelegt.

Anschlussvereinbarung

Der Arbeitgeber schliesst mit der Pensionskasse Post eine Anschlussvereinbarung ab. Diese regelt die Voraussetzungen für die Versicherung und die für die versicherten Personen gültigen Vorsorgepläne.

Anlagemöglichkeiten; Erweiterung der Anlagemöglichkeiten

Der maximal zulässige Investitionsanteil in eine Anlage, in eine Anlagekategorie oder in zulässige Anlageinstrumente ist gemäss der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Art. 54 ff. BVV 2) und dem Anlagereglement der Pensionskasse Post begrenzt. Ist die Risikofähigkeit gegeben und in einem Bericht schlüssig begründet, können die gesetzlichen Begrenzungen (Art. 59 BVV 2) gestützt auf das Anlagereglement erweitert werden.

Anwartschaft

Anspruch beziehungsweise Aussicht auf Vorsorgeleistungen (z.B. Altersrente, Hinterlassenenrente).

Arbeitgeber

Die Schweizerische Post AG oder mit der Schweizerischen Post AG wirtschaftlich verbundene Unternehmen und Organisationen, mit welchen die Pensionskasse Post eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen hat.

ArbeitnehmerInnen

LohnbezügerInnen der Schweizerischen Post AG und weiterer der Pensionskasse Post angeschlossener Arbeitgeber.

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit ist die Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich eine zumutbare Arbeit zu leisten, bedingt durch eine körperliche, geistige oder psychische gesundheitliche Beeinträchtigung.

Asset Allocation

Gliederung eines Portfolios auf verschiedene Anlagekategorien wie Aktien, Obligationen, Geldmarktpapiere, etc. Weitere bekannte Gliederungskriterien stellen Regionen oder Währungen dar.

Auffangeinrichtung BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung ist eine vom Bundesrat eingesetzte Vorsorgeeinrichtung. Die Pensionskassen müssen jene Freizügigkeitsleistungen, für welche beim Austritt einer versicherten Person keine Auszahlungsadresse vorliegt, innerhalb einer definierten Frist an die Auffangeinrichtung überweisen.

Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Vorsorgeeinrichtung, die Revisionsstelle und der Experte für berufliche Vorsorge die gesetzlichen Vorschriften einhalten und dass das Vorsorgevermögen zweckmässig verwendet wird. Die Pensionskasse Post untersteht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA). Die Aufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer Befugnisse Weisungen erlassen.

Auskunftspflicht

Pflicht des Versicherten, der Pensionskasse Post alle Auskünfte zu erteilen, die für die korrekte Anwendung des Reglements erforderlich sind, wie beispielsweise Familienverhältnisse, Unterhaltspflichten oder Ausbildung der Kinder.

Austrittsleistung

Versicherte, welche die Pensionskasse Post verlassen, bevor ein Vorsorgefall eintritt, haben Anspruch auf eine Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung). Die Höhe der Austrittsleistung ist im Reglement der Pensionskasse festgelegt. Bei Eintritt in die Pensionskasse Post müssen die Austrittsleistung der früheren Pensionskassen sowie allfällige Guthaben auf Freizügigkeitskonten und Freizügigkeitspolicen in die Pensionskasse Post eingebracht werden (Art. 3 FZG).

BBSA

Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht.

BSV

Bundesamt für Sozialversicherungen.

BVV 2

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 18. April 1984.

Barwert

Der auf einen bestimmten Zeitpunkt berechnete Wert künftiger Leistungen oder Beiträge.

Barwert der erworbenen Leistungen

Aktueller Wert der erworbenen Altersleistungen und der damit verbundenen Hinterlassenenleistungen.

Beitragspflicht

Verpflichtung, die in den Vorsorgeplänen festgelegten Beiträge zu leisten. In der Regel wird unter Beitrag ein wiederkehrender Betrag verstanden.

Beitragsprimat

Die Altersleistungen richten sich nach der Höhe der bezahlten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, den eingebrachten Austrittsleistungen, Einkäufen und Einmaleinlagen, sowie den aufgelaufenen Zinsen. Bei der Pensionierung wird das so gebildete Sparkapital mittels Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet.

Beiträge (Leistungsprimat)

Im Leistungsprimat unterscheidet man zwischen wiederkehrenden Beiträgen und Lohnerhöhungsbeiträgen. Die Lohnerhöhungsbeiträge werden bei jeder Erhöhung des Lohnes erhoben.

Beiträge / Gesamtbeiträge (Beitragsprimat)

Die Gesamtbeiträge setzen sich aus den Spar-, Risiko- und Sanierungsbeiträgen zusammen. Sowohl die Arbeitnehmenden als auch die Arbeitgeber übernehmen einen Teil der Beiträge. Lediglich die Sparbeiträge werden dem individuellen Sparkapital gutgeschrieben und sind kapitalbildend. Sanierungsbeiträge können nur erhoben werden, sofern sich eine Pensionskasse in Unterdeckung befindet.

Benchmark (Messlatte)

Zwischen Anleger und Portfoliomanager (Vermögensverwalter) vereinbartes Vergleichsportfolio, das als Basis und Richtgrösse dient, um das Risiko und den Anlageerfolg des Portfoliomanagers zu messen. Ein Benchmarkportfolio sollte zu tiefen Transaktionskosten realisierbar, gut beobachtbar und hinreichend diversifiziert sein. Vielfach wird ein offiziell erhältlicher Index als Benchmark vereinbart. Auch ein einzelner Marktindex kann zur Messung des Anlageerfolgs einer bestimmten Anlagekategorie als Benchmark dienen.

Beschäftigungsgrad

Anstellungsverhältnis in Prozenten ausgedrückt.

Besitzstandgarantie nach BVG

Garantie der erworbenen Rechte. Die erstmals ausgerichtete Altersrente ist in ihrer Höhe garantiert.

Deckungsgrad (Technischer Deckungsgrad)

Verhältnis zwischen dem vorhanden Vorsorgevermögen und den für die Finanzierung der Leistungen benötigten Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen. Die benötigten Vorsorgekapitalien, insbesondere das notwendige Deckungskapital für die Rentenbezüger, werden mit dem reglementarisch festgelegten technischen Zinssatz berechnet.

Deckungsgrad (Ökonomischer Deckungsgrad)

Verhältnis zwischen dem vorhanden Vorsorgevermögen und den für die Finanzierung der Leistungen benötigten Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen. Die benötigten Vorsorgekapitalien, insbesondere das notwendige Deckungskapital für die Rentenbezüger, werden mit der aktuellen Rendite von Bundesobligationen berechnet. Liegt diese Rendite unter dem technischen Zinssatz (vgl. Technischer Deckungsgrad), steigt die Höhe der benötigten Vorsorgekapitalien und demzufolge sinkt der Deckungsgrad.

Deckungskapital

Das zur Finanzierung der reglementarisch festgelegten Leistungen benötigte Vorsorgekapital.

Derivate (Finanzderivate)

Derivate sind Termingeschäfte, deren Wert vom Preis eines Basiswertes (z.B. Aktien, Geldmarktinstrumente, Devisen, Waren, etc.) abgeleitet wird. Dabei kann es sich um Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte handeln.

Destinatäre

Begriff für männliche und weibliche aktiv Versicherte sowie leistungsbeziehende Rentnerinnen und Rentner der Pensionskasse Post.

Diversifikation

Verteilung der Anlagesumme auf mehrere Anlageobjekte (verschiedene Anlagekategorien, Anlageinstrumente, Länder, Währungen, Branchen, Fristigkeiten, etc. sowie auf verschiedene Einzeltitel bzw. Gesellschaften oder Schuldner). Innerhalb eines Aktienmarktes führt die Diversifikation dazu, dass man titelspezifische Risiken verringert und bei genügend breiter Diversifikation schliesslich nur noch das systematische Risiko (Marktrisiko) trägt.

Duoprimat

Die Altersleistungen der aktiven Versicherten berechnen sich nach dem Beitragsprimat (Sparkapital multipliziert mit dem Umwandlungssatz), die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität nach dem Leistungsprimat (in Prozenten des versicherten Lohnes).

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer medizinisch objektiv feststellbaren Krankheit oder infolge eines Unfalls oder eines Gebrechens ihren Beruf oder eine andere ihr zumutbare Erwerbstätigkeit nicht oder nur vermindert ausüben kann.

Experte für berufliche Vorsorge

Juristische oder natürliche Person, welche von Gesetzes wegen periodisch prüft, ob eine Pensionskasse Sicherheit dafür bietet, ihre eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Experte für berufliche Vorsorge prüft, ob die Leistungen und deren Finanzierung in Einklang mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen stehen.

Freizügigkeitsgesetz (FZG)

Bundesgesetz vom 17. Dezember 1993 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.

Freizügigkeitskonto

Bis zu einem bestimmten Alter gesperrtes Bankkonto, welches ausschliesslich der Erhaltung der Freizügigkeitsleistung und somit der Sicherung des Vorsorgeschutzes dient.

Freizügigkeitsleistung (FZL)

Versicherte, welche eine Pensionskasse verlassen, bevor ein Vorsorgefall eintritt, haben Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung). Die Höhe der Freizügigkeitsleistung ist im Reglement der Vorsorgeeinrichtung festgelegt. Bei Eintritt in die Pensionskasse Post müssen die Freizügigkeitsleistung der früheren Vorsorgeeinrichtung sowie allfällige Guthaben auf Freizügigkeitskonten und Freizügigkeitspolicen in die Pensionskasse Post eingebracht werden (Art. 3 FZG).

Freizügigkeitskonto

Bis zu einem bestimmten Alter gesperrtes Bankkonto, welches ausschliesslich der Erhaltung der Freizügigkeitsleistung und somit der Sicherung des Vorsorgeschutzes dient.

Freizügigkeitsleistung (FZL)

Versicherte, welche eine Pensionskasse verlassen, bevor ein Vorsorgefall eintritt, haben Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung (Austrittsleistung). Die Höhe der Freizügigkeitsleistung ist im Reglement der Vorsorgeeinrichtung festgelegt. Bei Eintritt in die Pensionskasse Post müssen die Freizügigkeitsleistung der früheren Vorsorgeeinrichtung sowie allfällige Guthaben auf Freizügigkeitskonten und Freizügigkeitspolicen in die Pensionskasse Post eingebracht werden (Art. 3 FZG).

Freizügigkeitspolice

Versicherungspolice, welche ausschliesslich der Erhaltung der Freizügigkeitsleistung und somit der Sicherung des Vorsorgeschutzes dient.

Global Custodian

Global Custody ist ein umfassendes Dienstleistungsangebot zur Bewirtschaftung grosser, weltweit diversifizierter Wertschriftenportfolios. Institutionellen Anlegern soll damit eine effiziente und transparente Organisation der Wertschriftenverwaltung zur Verfügung stehen. Der Global Custodian bietet unter anderem folgende Dienstleistungen an: Wertschriftenverwaltung und –verwahrung, Quellensteuerrückforderung, Berichterstattung, Wertschriftenbuchhaltung, Securities Lending. Je nach Anbieter werden noch zusätzliche Dienstleistungen wie elektronischer Zugriff auf Konto- und Depotinformationen angeboten.

Hebelwirkung

Mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz lassen sich mit derivativen Instrumenten grössere Renditen erzielen, als es durch eine Investition in die Basiswerte möglich ist. Dieser Effekt wird als Hebelwirkung bezeichnet. Das Verhältnis der prozentualen Kursänderung des Derivates zur prozentualen Kursänderung des Basiswertes nennt man Hebel. Je grösser der Hebel, desto grösser fallen sowohl Gewinne als auch Verluste auf das investierte Kapital aus.

Hedge Funds

Anlagevehikel, die bezüglich der Anlageinstrumente und der Anlagepolitik kaum Beschränkungen unterliegen. Charakterisierend für Hedge Funds sind der Einsatz von Absicherungsinstrumenten (Leerverkäufe auf Termin oder Optionen) und das Verfolgen von aktiven Anlagestrategien. Vielfach zeichnen sich Hedge Funds dadurch aus, dass ihre Renditen sich nicht parallel zu den Renditen von konventionellen Anlageinstrumenten bewegen (tiefe Korrelation). Dadurch lässt sich ein Diversifikationseffekt erzielen (tieferes Portfoliorisiko bei gegebener Rendite). Im Vergleich zu anderen Investment Funds ist das Risiko von Hedge Funds jedoch schwieriger zu erfassen (keine repräsentativen Statistiken).

Funds of Funds sammeln Gelder von Anlegern und investieren diese in verschiedenen Hedge Funds. Durch Verteilen des Geldes auf mehrere Hedge Funds Manager sollte das Risiko abnehmen. Durch eine zu breite Diversifikation wird die Gesamtrendite eines solchen Fonds jedoch erfahrungsgemäss wieder mehr vom Verlauf der konventionellen Anlagemärkte bestimmt, mit anderen Worten nimmt die Korrelation zu den konventionellen Anlagemärkten zu. Bei Investitionen in Funds of Funds ist deshalb ein Augenmerk auf die Korrelation der historischen Renditen z.B. zu den Aktienmärkten zu werfen.

Index

Kennziffer zur Charakterisierung einer Vielzahl von einzelnen Preis- bzw. Mengenentwicklungen (Indexzahl). Der Index wird als gewogenes arithmetisches Mittel von Messzahlen mit gleicher Basis- und Berichtsperiode ermittelt.

IV-Überbrückungsrente

Zusätzliche Rentenleistung bei Invalidität, welche von der Pensionskasse Post gewährt wird, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Invalidität

Invalidität ist die voraussichtlich dauernde volle oder teilweise Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit respektive der Erwerbsfähigkeit.

Kapitalbezug

Anstelle der Altersrente kann die versicherte Person das gesamte entsprechende Sparkapital, oder einen Teil davon, in Kapitalform beziehen. Der schriftliche Antrag ist spätestens 3 Monate vor der Pensionierung einzureichen. Ein solcher Kapitalbezug führt zu einer Kürzung der Altersrente und der mitversicherten Leistungen (z.B. Witwenrente).

Kapitaldeckungsverfahren

Beim Kapitaldeckungsverfahren spart jede versicherte Person für sich selbst. Beiträge werden während der Finanzierungszeit für sich selbst angespart (Altersguthaben) und bei Eintritt eines Vorsorgefalles als Kapital oder in Form entsprechender Rentenleistungen ausbezahlt. Die berufliche Vorsorge basiert grundsätzlich auf diesem Finanzierungssystem.

Koordinationsbetrag / Koordinationsabzug

Betrag, welcher vom Bruttolohn (massgebender Jahreslohn) abgezogen wird, um den versicherten Jahreslohn (koordinierter Lohn) zu erhalten. Der Abzug dient der Koordination zwischen der 1. und 2. Säule. Der Koordinationsabzung entspricht bei einem Beschäftigungsgrad von 100% 7/8 der maximalen einfachen AHV-Altersrente.

Korrelation

Statistisches Mass, das den linearen Zusammenhang zwischen zwei Zahlenreihen (z.B. Performance einer Aktie und des Marktes) misst. Definitionsgemäss bewegt sich die Korrelation zwischen +1 und –1. Ein Wert von +1 (-1) bedeutet, dass sich Index und Aktie konstant gleichgerichtet (entgegengesetzt) bewegen.

Latente Steuern

Steuern, die noch nicht bezahlt wurden, aber bei einem Verkauf anfallen werden.

Leerverkauf

Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer nicht besitzt, sondern mit denen er sich später zu erwarteten niedrigeren Kursen wiederum eindeckt, um von fallenden Kursen zu profitieren. Der Leerverkäufer muss jedoch die verkauften Titel innerhalb einer bestimmten Frist dem Käufer ausliefern. Da er die Wertpapiere bei Vertragsabschluss nicht besitzt, muss er sie von einem anderen Investor ausleihen (siehe auch Securities Lending).

Leistungsbezüger

Personen, welche Leistungen (z.B. Renten) der Pensionskasse Post beziehen.

Leistungsprimat

Im Leistungsprimat werden die Leistungen in Prozenten einer reglementarisch definierten Bezugsgrösse, in der Regel der letzte versicherte Jahreslohn vor dem Versicherungsereignis, definiert. Bei der Pensionierung wird die Altersrente in Prozenten (z.B. 60%) des letzten versicherten Lohnes berechnet. Nur noch wenige Pensionskassen richten sich nach dem Leistungsprimat.

Liquidität

Anlagewerte, die innerhalb kurzer Zeit in Bargeld umgetauscht werden können.

Lohn, koordinierter

Andere Bezeichnung für versicherten Lohn; der koordinierte Lohn bildet die Grundlage zur Berechnung der Beiträge und der Risikoleistungen im Invaliditätsfall.

Lohn, massgebender

Brutto-Jahreseinkommen, einschliesslich 13. Monatslohn sowie allfällige variable Lohnbestandteile. Der massgebende Jahreslohn reduziert um den Koordinationsabzug ergibt den versicherten Jahreslohn.

Lohn, versicherter

Andere Bezeichnung für koordinierten Lohn; der versicherte Lohn bildet die Grundlage zur Berechnung der Beiträge und der Risikoleistungen im Invaliditätsfall.

Lohnerhöhungsbeiträge (Leistungsprimat)

Bei jeder Lohnerhöhung (bei gleichbleibendem Beschäftigungsgrad) muss eine Beitrags-Nachzahlung geleistet werden, damit das Deckungskapital erhöht wird um die höheren Leistungen zu finanzieren ("Einkauf" der Lohnerhöhung). Es sind sowohl Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerbeiträge geschuldet. Im Beitrags- und Duoprimat werden bei einer Lohnerhöhung keine Lohnerhöhungsbeiträge fällig.

Mindestbetrag

Mindesthöhe der Austritts- oder Freizügigkeitsleistung bei Austritt einer aktiv versicherten Person aus einer Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 17 FZG.

Mindestleistung

Mindesthöhe der Vorsorgeleistungen gemäss BVG. Zur Sicherstellung der Mindestleistung führt die Pensionskasse eine Schattenrechnung zu Vergleichszwecken. Liegt die reglementarische Leistung einer Pensionskasse für eine versicherte Person unterhalb der Mindestleistung, wird die Mindestleistung ausgerichtet.

Mindestzinssatz

Die BVG-Altersguthaben sind nach den Bestimmungen des BVG mit einem Mindestzinssatz zu verzinsen. Die Festlegung des Mindestzinssatzes obliegt dem Bundesrat. (Siehe dazu auch Mindestleistung)

Net Asset Value (Inventarwert)

Zur Berechnung des Inventarwerts eines Anteils werden vom Verkehrswert der Fondsaktiven die Verpflichtungen (bei Immobilienfonds zusätzlich die mutmasslichen Liquidationssteuern) abgezogen. Der verbleibende Betrag wird durch die im Umlauf befindlichen Anteile geteilt.

Ordentliches Rücktrittsalter

Bei der Pensionskasse Post wird das ordentliche Rücktrittsalter am Monatsersten nach Vollendung des 65. Altersjahres erreicht. Eine vorzeitige (ab Alter 58) sowie eine aufgeschobene (bis Alter 67) Pensionierung sind möglich.

Parität

Anzahlmässig gleiche Vertretung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Organ. Der Stiftungsrat der Pensionskasse Post setzt sich aus je 5 Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen.

Partnership

Im juristischen Sprachgebrauch die englische Bezeichnung für Personengesellschaft. Bei einer Limited Partnership haften die Gesellschafter (zumindest teilweise) nur mit ihrer Einlage. Im hiesigen Sprachgebrauch entspricht die Limited Partnership der Kommanditgesellschaft.

Passives Portfoliomanagement

Investmentstil, der darauf abzielt, den Vergleichsindex (Benchmark) abzubilden. Gegenteil eines aktiven Portfoliomanagements.

Passives Mandat

Auftrag an einen externen Vermögensverwalter oder an die interne Vermögensverwaltung, die das Vermögen mittels einer passiven Anlagestrategie verwaltet.

Pensionskasse (PK)

Bezeichnung für eine Institution, deren Zweck die berufliche Vorsorge ist. Umgangssprachlicher Ausdruck für Vorsorgeeinrichtung.

Rating

Standardisierte Bonitätsbeurteilung von handelbaren Finanzpapieren (Anleihen, Geldmarktpapiere) und ihrer Emittenten durch unabhängige Kreditbewertungsagenturen. Das Rating dient internationalen Investoren als Grundlage für Investitionsentscheidungen. Die Rating-Agenturen haben unterschiedliche Symbole entwickelt, um die Bonität der Schuldner einzustufen.

Ratings Standard & Poor’s Ratings Moody’s
1. Gruppe    
Industrie-, Bank- und Staatsadressen bzw. Schuldtitel, die dem Anleger eine risikolose Anlage bieten. AAA / AA Aaa / Aa
2. Gruppe    
Unternehmen mit einem guten bis durchschnittlichen Marktstanding.
Deren Schuldtitel sind bei stabilen wirtschaftlichen.
A / BBB A / Baa
3. Gruppe    
Papiere mit spekulativem Charakter. Die Emittenten befinden. BB / B / CCC / CC Ba / B / Caa / Ca
4. Gruppe    
Notleidende Titel. C / D C

Rebalancing

„Wiederausrichten“ der Gewichtung der einzelnen Anlagekategorien in einem Portfolio gemäss der Anlagestrategie auf die taktischen Bandbreiten.

Reglement

Das Reglement einer Vorsorgeeinrichtung beschreibt die Rechte und Pflichten der Versicherten, des Arbeitgebers und der Vorsorgeeinrichtung. Es wird vom obersten Organ erlassen.

Revisionsstelle

Juristische oder natürliche Person, welche jährlich die Jahresrechnung sowie die Alterskonten auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften prüft. Dieselbe Prüfung erfolgt für die Organisation, die Geschäftsführung sowie die Vermögensanlage. Zudem überprüft und bestätigt die Revisionsstelle die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS).

Risikofähigkeit

Mittels der Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung wird beurteilt, inwieweit diese Risiken – insbesondere Anlagerisiken – eingehen kann. Die Risikofähigkeit hängt vom ökonomischen Deckungsgrad, dem Verhältnis zwischen aktiv Versicherten und Rentenbezügern, der erforderlichen Rendite, der Risikobereitschaft des Arbeitgebers sowie der subjektiven Risikotoleranz der Vorsorgeeinrichtung ab.
Das wichtigste Kriterium ist dabei neben der subjektiven Risikotoleranz der ökonomische Deckungsgrad. Je höher der ökonomische Deckungsgrad ist, umso besser können Schwankungen der Anlagerenditen aufgefangen werden, ohne den versicherungstechnischen Deckungsgrad zu gefährden. Aktien haben im Vergleich zu festverzinslichen Wertpapieren höhere Renditeschwankungen. Ein höherer Aktienanteil ist deshalb nur bei einem genügend hohen ökonomischen Deckungsgrad verantwortbar.

Rücktrittsalter

Bei der Pensionskasse Post wird das ordentliche Rücktrittsalter am Monatsersten nach Vollendung des 65. Altersjahres erreicht. Eine vorzeitige (ab Alter 58) sowie eine aufgeschobene (bis Alter 70) Pensionierung sind möglich.

Schweigepflicht

Die Pensionskasse Post erteilt keine Auskünfte an Drittpersonen ohne schriftliche Vollmacht der versicherten Person.

Securities Lending (Wertpapierausleihe)

Ausleihe von Wertpapieren auf eine bestimmte oder unbestimmte Frist gegen eine Kommission und gegen Sicherheiten. Ein Leerverkäufer (Leerverkauf) verkauft Wertpapiere, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht in seinem Besitz sind. Nach einer bestimmten Frist werden diese jedoch zur Lieferung fällig. Der Leerverkäufer kann die Titel von einem anderen Investor (oder einer Bank) gegen Entrichtung einer Gebühr ausleihen. Dabei bleiben in der Regel sämtliche wirtschaftlichen Renditen (Dividendenerträge, Stimmrechte, etc.) beim Ausleiher. Der Ausleiher der Wertpapiere kann durch die Einnahme der Lending-Gebühr seine Rendite erhöhen.

Sicherheitsfonds BVG

Der Sicherheitsfonds ist eine vom Bundesrat errichtete öffentlich-rechtliche Stiftung. Er garantiert die Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen bei deren Zahlungsunfähigkeit bis zu einem gesetzlich definierten Maximalanspruch. Der Sicherheitsfonds richtet zudem Leistungen an Pensionskassen mit ungünstiger Altersstruktur des Versichertenbestandes aus.

Sparbeiträge (Duoprimat)

Die Sparbeiträge sind jener Teil des Beitragsaufwandes, welcher angespart wird. Die Sparbeiträge der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber werden dem individuellen Sparkonto gutgeschrieben. Die Höhe der Sparbeiträge (Altersgutschriften) ist altersabhängig und wird in Prozenten des versicherten Lohnes ausgedrückt.

Sparkapital (Beitragsprimat)

Das Sparkapital setzt sich aus der Summe der Sparbeiträge, der Eintrittsleistung, allfälligen Gutschriften des Arbeitgebers, persönlichen Einkäufen und der jährlichen Zinsgutschriften zusammen. Das Sparkapital vermindert sich um allfällige WEF-Vorbezüge oder um Kapitalübertragungen an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen einer Scheidung.

Sperrkonto

Siehe Freizügigkeitskonto.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Pensionskasse Post. Er ist paritätisch zusammengesetzt (gleiche Anzahl Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervertreter) und besteht aus zehn Mitgliedern. Die Arbeitgebervertretung wird durch die Konzernleitung der Schweizerischen Post AG gewählt; die Arbeitnehmervertretung durch den Personalverband "transfair" und die Gewerkschaft "syndicom". Die Mitglieder des Stiftungsrates werden für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist möglich.

Der Stiftungsrat ist für die Gesamtführung und die strategische Ausrichtung der Pensionskasse Post verantwortlich. Seine unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben sind gesetzlich geregelt (Art. 51a BVG).

Tracking Error

Als Tracking Error wird die ungewollte Abweichung über einen bestimmten Beobachtungszeitraum zwischen der Rendite eines Portfolios und der Benchmark verstanden.

Umlageverfahren

Finanzierungsystem, bei dem die Leistungen für die im Laufe eines Jahres fälligen Renten durch die im gleichen Jahr fälligen Beiträge finanziert werden. Auf diesem Finanzierungsverfahren basiert die AHV/IV: die heutigen Erwerbstätigen finanzieren die heutigen Rentner.

Umwandlungssatz (Duoprimat)

Beim Umwandlungssatz handelt es sich um den reglementarischen Prozentsatz, mit dem das vorhandene Sparkapital (Altersguthaben) zur Berechnung der jährlichen Altersrente multipliziert wird. Der Mindestumwandlungssatz wird vom Bundesrat festgesetzt. Dieser Mindestumwandlungssatz kann von einer Pensionskasse unterschritten werden, sofern diese Leistungen im Überobligatorium erbringt und die BVG-Mindestleistung nicht unterschreitet.

Versicherte Personen (aktiv)

Angestellte Personen, welche bei der Pensionskasse Post versichert sind und Beiträge bezahlen.

Versicherungstechnische Bilanz

Mittels versicherungstechnischer Bilanz wird festgestellt, ob das Vermögen einer Pensionskasse gemäss kaufmännischer Bilanz - zusammen mit den zu erwartenden Beiträgen und Zinsen - ausreicht, um neben den sonstigen Schuldverpflichtungen und Rückstellungen die eingegangenen Versicherungsverpflichtungen (bezogen auf einen Stichtag) erfüllen zu können.

Verzugszins

Der Verzugszins entspricht dem BVG-Mindestzinssatz erhöht um 1%-Punkt. Ein Verzugszins wird fällig, wenn die Vorsorgeeinrichtung die Austrittsleistung / Freizügigkeitsleistung erst nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Zahladresse überweist.

Vorsorgeausweis

Synonym für Versicherungsausweis, Leistungsausweis, individuelles Leistungs- oder Orientierungsblatt. Der Vorsorgeausweis ist ein Informationsdokument für die versicherte Person und enthält Angaben über den versicherten Jahreslohn, die Höhe der Spar-, Risiko- und Sanierungsbeiträge, den aktuellen Stand des Sparkapitals, Einkaufsmöglichkeiten sowie simulierte Altersleistungen. Der Vorsorgeausweis wird der versicherten Person von der Pensionskasse Post jährlich unaufgefordert zugestellt.

Vorsorgeeinrichtung

siehe Pensionskasse

Vorsorgeleistungen / Vorsorgefall

Sammelbegriff für Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen der Pensionskasse Post.

Vorsorgereglement

Das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post ist modular aufgebaut und beinhaltet die grundlegenden Bestimmungen, welche für alle versicherten Personen Gültigkeit haben.

Die Leistungen und deren Finanzierung sind in den Vorsorgeplänen (Basis- und Zusatzpläne) geregelt. Das Vorsorgereglement wird vom Stiftungsrat erlassen.

Vorsorgeplan

Die Vorsorgepläne (Basis- und Zusatzpläne) beinhalten die Leistungen und deren Finanzierung und haben für die dem entsprechenden Plan zugeordneten versicherten Personen Gültigkeit. Der für den Arbeitnehmenden massgebende Vorsorgeplan wird vom Arbeitgeber festgelegt. Die für alle versicherten Personen grundlegenden Bestimmungen sind im Vorsorgereglement festgelegt.

Vorsorgeverhältnis

Versicherungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Pensionskasse.

WEF / Wohneigentumsförderung

Im Rahmen des BVG vorgesehene Möglichkeit zum Vorbezug respektive zur Verpfändung von Vorsorgeleistungen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Der Vorbezug führt zu einer Verminderung des Vorsorgeschutzes, sofern dies nicht durch eine zusätzliche Versicherung ausgeglichen wird. Im Vorsorgefall werden die Leistungen gekürzt.

Währungsabsicherung

Durch Terminkäufe beziehungsweise – verkäufe von Währungen können Investitionen in fremden Währungen gegenüber dem Wechselkursrisiko abgesichert werden.
Adresse

Pensionskasse Post
Viktoriastrasse 72
Postfach
3000 Bern 22

Tel.: +41 (0)58 338 56 66
Fax: +41 (0)58 337 63 77
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Empfang

Montag – Donnerstag
08:30 – 11:30 Uhr
13:30 – 16:30 Uhr

Freitag
08:30 – 11:30 Uhr
13:30 – 15:30 Uhr

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