Lexikon
AHV-Überbrückungsrente
Aktives Portfoliomanagement
Altersguthaben
Altersgutschriften
Anschlussvereinbarung
Anlagemöglichkeiten; Erweiterung der Anlagemöglichkeiten
Anwartschaft
Arbeitgeber
ArbeitnehmerInnen
Arbeitsunfähigkeit
Asset Allocation
Auffangeinrichtung BVG
Aufsichtsbehörde
Auskunftspflicht
Austrittsleistung
BBSA
BSV
BVV 2
Barwert
Barwert der erworbenen Leistungen
Beitragspflicht
Beitragsprimat
Beiträge (Leistungsprimat)
Beiträge / Gesamtbeiträge (Beitragsprimat)
Benchmark (Messlatte)
Beschäftigungsgrad
Besitzstandgarantie nach BVG
Deckungsgrad (Technischer Deckungsgrad)
Deckungsgrad (Ökonomischer Deckungsgrad)
Deckungskapital
Derivate (Finanzderivate)
Destinatäre
Diversifikation
Duoprimat
Erwerbsunfähigkeit
Experte für berufliche Vorsorge
Freizügigkeitsgesetz (FZG)
Freizügigkeitskonto
Freizügigkeitsleistung (FZL)
Freizügigkeitskonto
Freizügigkeitsleistung (FZL)
Freizügigkeitspolice
Global Custodian
Hebelwirkung
Hedge Funds
Anlagevehikel, die bezüglich der Anlageinstrumente und der Anlagepolitik kaum Beschränkungen unterliegen. Charakterisierend für Hedge Funds sind der Einsatz von Absicherungsinstrumenten (Leerverkäufe auf Termin oder Optionen) und das Verfolgen von aktiven Anlagestrategien. Vielfach zeichnen sich Hedge Funds dadurch aus, dass ihre Renditen sich nicht parallel zu den Renditen von konventionellen Anlageinstrumenten bewegen (tiefe Korrelation). Dadurch lässt sich ein Diversifikationseffekt erzielen (tieferes Portfoliorisiko bei gegebener Rendite). Im Vergleich zu anderen Investment Funds ist das Risiko von Hedge Funds jedoch schwieriger zu erfassen (keine repräsentativen Statistiken).
Funds of Funds sammeln Gelder von Anlegern und investieren diese in verschiedenen Hedge Funds. Durch Verteilen des Geldes auf mehrere Hedge Funds Manager sollte das Risiko abnehmen. Durch eine zu breite Diversifikation wird die Gesamtrendite eines solchen Fonds jedoch erfahrungsgemäss wieder mehr vom Verlauf der konventionellen Anlagemärkte bestimmt, mit anderen Worten nimmt die Korrelation zu den konventionellen Anlagemärkten zu. Bei Investitionen in Funds of Funds ist deshalb ein Augenmerk auf die Korrelation der historischen Renditen z.B. zu den Aktienmärkten zu werfen.
Index
IV-Überbrückungsrente
Invalidität
Kapitalbezug
Kapitaldeckungsverfahren
Koordinationsbetrag / Koordinationsabzug
Korrelation
Latente Steuern
Leerverkauf
Leistungsbezüger
Leistungsprimat
Liquidität
Lohn, koordinierter
Lohn, massgebender
Lohn, versicherter
Lohnerhöhungsbeiträge (Leistungsprimat)
Mindestbetrag
Mindestleistung
Mindestzinssatz
Net Asset Value (Inventarwert)
Ordentliches Rücktrittsalter
Parität
Partnership
Passives Portfoliomanagement
Passives Mandat
Pensionskasse (PK)
Rating
Standardisierte Bonitätsbeurteilung von handelbaren Finanzpapieren (Anleihen, Geldmarktpapiere) und ihrer Emittenten durch unabhängige Kreditbewertungsagenturen. Das Rating dient internationalen Investoren als Grundlage für Investitionsentscheidungen. Die Rating-Agenturen haben unterschiedliche Symbole entwickelt, um die Bonität der Schuldner einzustufen.
Ratings | Standard & Poor’s | Ratings Moody’s |
1. Gruppe | ||
Industrie-, Bank- und Staatsadressen bzw. Schuldtitel, die dem Anleger eine risikolose Anlage bieten. | AAA / AA | Aaa / Aa |
2. Gruppe | ||
Unternehmen mit einem guten bis durchschnittlichen Marktstanding. Deren Schuldtitel sind bei stabilen wirtschaftlichen. |
A / BBB | A / Baa |
3. Gruppe | ||
Papiere mit spekulativem Charakter. Die Emittenten befinden. | BB / B / CCC / CC | Ba / B / Caa / Ca |
4. Gruppe | ||
Notleidende Titel. | C / D | C |
Rebalancing
„Wiederausrichten“ der Gewichtung der einzelnen Anlagekategorien in einem Portfolio gemäss der Anlagestrategie auf die taktischen Bandbreiten.
Reglement
Das Reglement einer Vorsorgeeinrichtung beschreibt die Rechte und Pflichten der Versicherten, des Arbeitgebers und der Vorsorgeeinrichtung. Es wird vom obersten Organ erlassen.
Revisionsstelle
Juristische oder natürliche Person, welche jährlich die Jahresrechnung sowie die Alterskonten auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften prüft. Dieselbe Prüfung erfolgt für die Organisation, die Geschäftsführung sowie die Vermögensanlage. Zudem überprüft und bestätigt die Revisionsstelle die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS).
Risikofähigkeit
Mittels der Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung wird beurteilt, inwieweit diese Risiken – insbesondere Anlagerisiken – eingehen kann. Die Risikofähigkeit hängt vom ökonomischen Deckungsgrad, dem Verhältnis zwischen aktiv Versicherten und Rentenbezügern, der erforderlichen Rendite, der Risikobereitschaft des Arbeitgebers sowie der subjektiven Risikotoleranz der Vorsorgeeinrichtung ab.
Das wichtigste Kriterium ist dabei neben der subjektiven Risikotoleranz der ökonomische Deckungsgrad. Je höher der ökonomische Deckungsgrad ist, umso besser können Schwankungen der Anlagerenditen aufgefangen werden, ohne den versicherungstechnischen Deckungsgrad zu gefährden. Aktien haben im Vergleich zu festverzinslichen Wertpapieren höhere Renditeschwankungen. Ein höherer Aktienanteil ist deshalb nur bei einem genügend hohen ökonomischen Deckungsgrad verantwortbar.
Rücktrittsalter
Bei der Pensionskasse Post wird das ordentliche Rücktrittsalter am Monatsersten nach Vollendung des 65. Altersjahres erreicht. Eine vorzeitige (ab Alter 58) sowie eine aufgeschobene (bis Alter 70) Pensionierung sind möglich.
Schweigepflicht
Die Pensionskasse Post erteilt keine Auskünfte an Drittpersonen ohne schriftliche Vollmacht der versicherten Person.
Securities Lending (Wertpapierausleihe)
Ausleihe von Wertpapieren auf eine bestimmte oder unbestimmte Frist gegen eine Kommission und gegen Sicherheiten. Ein Leerverkäufer (Leerverkauf) verkauft Wertpapiere, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht in seinem Besitz sind. Nach einer bestimmten Frist werden diese jedoch zur Lieferung fällig. Der Leerverkäufer kann die Titel von einem anderen Investor (oder einer Bank) gegen Entrichtung einer Gebühr ausleihen. Dabei bleiben in der Regel sämtliche wirtschaftlichen Renditen (Dividendenerträge, Stimmrechte, etc.) beim Ausleiher. Der Ausleiher der Wertpapiere kann durch die Einnahme der Lending-Gebühr seine Rendite erhöhen.
Sicherheitsfonds BVG
Der Sicherheitsfonds ist eine vom Bundesrat errichtete öffentlich-rechtliche Stiftung. Er garantiert die Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen bei deren Zahlungsunfähigkeit bis zu einem gesetzlich definierten Maximalanspruch. Der Sicherheitsfonds richtet zudem Leistungen an Pensionskassen mit ungünstiger Altersstruktur des Versichertenbestandes aus.
Sparbeiträge (Duoprimat)
Die Sparbeiträge sind jener Teil des Beitragsaufwandes, welcher angespart wird. Die Sparbeiträge der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber werden dem individuellen Sparkonto gutgeschrieben. Die Höhe der Sparbeiträge (Altersgutschriften) ist altersabhängig und wird in Prozenten des versicherten Lohnes ausgedrückt.
Sparkapital (Beitragsprimat)
Das Sparkapital setzt sich aus der Summe der Sparbeiträge, der Eintrittsleistung, allfälligen Gutschriften des Arbeitgebers, persönlichen Einkäufen und der jährlichen Zinsgutschriften zusammen. Das Sparkapital vermindert sich um allfällige WEF-Vorbezüge oder um Kapitalübertragungen an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen einer Scheidung.
Sperrkonto
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Pensionskasse Post. Er ist paritätisch zusammengesetzt (gleiche Anzahl Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervertreter) und besteht aus zehn Mitgliedern. Die Arbeitgebervertretung wird durch die Konzernleitung der Schweizerischen Post AG gewählt; die Arbeitnehmervertretung durch den Personalverband "transfair" und die Gewerkschaft "syndicom". Die Mitglieder des Stiftungsrates werden für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist möglich.
Der Stiftungsrat ist für die Gesamtführung und die strategische Ausrichtung der Pensionskasse Post verantwortlich. Seine unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben sind gesetzlich geregelt (Art. 51a BVG).
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Umlageverfahren
Umwandlungssatz (Duoprimat)
Versicherte Personen (aktiv)
Versicherungstechnische Bilanz
Verzugszins
Vorsorgeausweis
Vorsorgeeinrichtung
Vorsorgeleistungen / Vorsorgefall
Vorsorgereglement
Das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post ist modular aufgebaut und beinhaltet die grundlegenden Bestimmungen, welche für alle versicherten Personen Gültigkeit haben.
Die Leistungen und deren Finanzierung sind in den Vorsorgeplänen (Basis- und Zusatzpläne) geregelt. Das Vorsorgereglement wird vom Stiftungsrat erlassen.
Vorsorgeplan
Die Vorsorgepläne (Basis- und Zusatzpläne) beinhalten die Leistungen und deren Finanzierung und haben für die dem entsprechenden Plan zugeordneten versicherten Personen Gültigkeit. Der für den Arbeitnehmenden massgebende Vorsorgeplan wird vom Arbeitgeber festgelegt. Die für alle versicherten Personen grundlegenden Bestimmungen sind im Vorsorgereglement festgelegt.