Beitragssätze gültig ab 1. Januar 2025
Wählen Sie Ihren Vorsorgeplan: Vorsorgeplan Die Pensionskasse Post führt mindestens einen Basisplan und einen Zusatzplan. Für die Berechnung der Beiträge ist der für Sie gültige Vorsorgeplan massgebend. Diesen finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Der Vorsorgeplan wird vom jeweiligen Arbeitgeber festgelegt.
Massgebender Jahreslohn: Massgebender Jahreslohn Der massgebende Jahreslohn entspricht dem mutmasslichen AHV-Jahreslohn. Er ist begrenzt durch einen im Vorsorgeplan festgelegten Plafond. Der versicherte Jahreslohn entspricht dem massgebenden Jahreslohn abzüglich des Koordinationsbetrages. Nähere Angaben dazu finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis.
Beschäftigungsgrad:
Versicherter Lohn im Basisplan CHF
Spar- und Risikobeiträge, gültig ab 1. Januar 2025, in CHF pro Monat Sparpläne Die Pensionskasse Post bietet den versicherten Personen im Vorsorgeplan mindestens einen Standardplan, maximal 3 Sparpläne, zur Wahl an, welche sich in der Höhe der Sparbeiträge der Arbeitnehmenden unterscheiden. Die im Monatslohn angestellte versicherte Person kann den Sparplan auf jeden dem Eingang ihrer Mitteilung folgenden Monatsersten wechseln. Die im Stundenlohn angestellte versicherte Person kann den Sparplan innert 30 Tagen ab Eintritt wechseln. Danach kann sie den Sparplan auf jeden 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wechseln, sofern ihre Mitteilung bis spätestens am 31. Dezember bei der Pensionskasse Post eingeht.
Versicherter Lohn im Zusatzplan CHF
Sparplanwahl
Pensionskasse PostViktoriastrasse 72Postfach3000 Bern 22
Tel.: +41 (0)58 341 10 00E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Montag – Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag 08:30 – 11:30 Uhr 13:30 – 15:30 Uhr
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