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Rentenbezüger

Leistungen

Die Pensionskasse Post richtet Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen aus. Anstelle einer Altersrente kann bei der Pensionierung ein Kapitalbezug – das gesamte Sparkapital oder ein Teil davon – getätigt werden. Ein Kapitalbezug führt zu einer entsprechenden Kürzung der Altersrente und der mitversicherten Leistungen (z.B. Witwenrente). Ein Kapitalbezug muss der Pensionskasse Post mindestens 1 Monat vor dem Altersrücktritt schriftlich angezeigt werden.

Die Neurentner erhalten von der Pensionskasse Post einen Rentenavis, welcher sämtliche Details über die monatlich ausgerichteten Leistungen enthält. Jeweils anfangs eines Kalenderjahres wird den Rentenbezügern ein Steuerausweis zugestellt.

Lebensnachweis

Rentenbezüger mit Wohnsitz im Ausland müssen der Pensionskasse Post jährlich unaufgefordert eine Lebensbescheinigung zustellen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und amtlich beglaubigt jeweils bis spätestens Ende Februar bei der Pensionskasse Post eintreffen. Trifft das Formular später oder gar nicht ein, behält die Pensionskasse Post die Rentenleistung automatisch zurück.
Adresse

Pensionskasse Post
Viktoriastrasse 72
Postfach
3000 Bern 22

Tel.: +41 (0)58 341 10 00
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Empfang

Montag – Donnerstag
08:30 – 11:30 Uhr
13:30 – 16:30 Uhr

Freitag
08:30 – 11:30 Uhr
13:30 – 15:30 Uhr