Verzinsung der Sparkapitalien für das Jahr 2024 sowie der unterjährigen Geschäftsfälle 2025; Teuerungsausgleich auf den laufenden Rentenleistungen.Anlässlich seiner letzten Sitzung im Jahr entscheidet der Stiftungsrat (SR) der Pensionskasse Post (PK Post) jeweils über die Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv versicherten Personen für das laufende Jahr, die Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Folgejahr sowie über eine allfällige Anpassung der laufenden Rentenleistungen an die veränderte Kaufkraft.
An seiner Sitzung vom 25. November 2024 entschied der SR wie folgt:
Aktiv Versicherte
- Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten für das Jahr 2024: 2.75 %
- Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Jahr 2025: 1.25 %
Rentenbezüger
- Die laufenden Rentenleistungen können aufgrund der finanziellen Lage der PK Post für das Jahr 2025 nicht angepasst werden; es wird kein Teuerungsausgleich gewährt.
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Das Sparkapital von aktiv Versicherten, welche im Jahr 2025 in Pension gehen, wird provisorisch mit 1.25% verzinst. Die Verzinsung wird nach Vorliegen des definitiven Zins-Entscheides des SR für das Jahr 2025 rückwirkend entsprechend angepasst
Der SR muss bei seinen Entscheiden die finanzielle Lage der PK Post miteinbeziehen. Eine Anpassung der laufenden Renten an die Teuerung kann nicht gewährt werden, solange die Wertschwankungsreserve ungenügend ist.