Beitragssätze gültig ab 1. Januar 2023
Wählen Sie Ihren Vorsorgeplan: Vorsorgeplan Die Pensionskasse Post führt mindestens einen Basisplan und einen Zusatzplan. Für die Berechnung der Beiträge ist der für Sie gültige Vorsorgeplan massgebend. Diesen finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. Der Vorsorgeplan wird vom jeweiligen Arbeitgeber festgelegt.
Massgebender Jahreslohn: Massgebender Jahreslohn Der massgebende Jahreslohn entspricht dem mutmasslichen AHV-Jahreslohn. Er ist begrenzt durch einen im Vorsorgeplan festgelegten Plafond. Der versicherte Jahreslohn entspricht dem massgebenden Jahreslohn abzüglich des Koordinationsbetrages. Nähere Angaben dazu finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis.
Beschäftigungsgrad:
Versicherter Lohn im Basisplan CHF
Spar- und Risikobeiträge, gültig ab 1. Januar 2019, in CHF pro Monat Sparpläne Die Pensionskasse Post bietet den versicherten Personen verschiedene Sparpläne zur Wahl an, welche sich in der Höhe der Sparbeiträge der Arbeitnehmenden unterscheiden. Der Sparplan kann jeweils auf den 1. Januar eines Kalenderjahres gewechselt werden. Das entsprechende Formular muss bis spätestens am 31. Dezember bei der Pensionskasse Post eintreffen.
Versicherter Lohn im Zusatzplan CHF