Lexikon
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Versicherte Personen (aktiv)Angestellte Personen, welche bei der Pensionskasse Post versichert sind und Beiträge bezahlen. | |
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Versicherungstechnische BilanzMittels versicherungstechnischer Bilanz wird festgestellt, ob das Vermögen einer Pensionskasse gemäss kaufmännischer Bilanz - zusammen mit den zu erwartenden Beiträgen und Zinsen - ausreicht, um neben den sonstigen Schuldverpflichtungen und Rückstellungen die eingegangenen Versicherungsverpflichtungen (bezogen auf einen Stichtag) erfüllen zu können. | |
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VerzugszinsDer Verzugszins entspricht dem BVG-Mindestzinssatz erhöht um 1%-Punkt. Ein Verzugszins wird fällig, wenn die Vorsorgeeinrichtung die Austrittsleistung / Freizügigkeitsleistung erst nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Zahladresse überweist. | |
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VorsorgeausweisSynonym für Versicherungsausweis, Leistungsausweis, individuelles Leistungs- oder Orientierungsblatt. Der Vorsorgeausweis ist ein Informationsdokument für die versicherte Person und enthält Angaben über den versicherten Jahreslohn, die Höhe der Spar-, Risiko- und Sanierungsbeiträge, den aktuellen Stand des Sparkapitals, Einkaufsmöglichkeiten sowie simulierte Altersleistungen. Der Vorsorgeausweis wird der versicherten Person von der Pensionskasse Post jährlich unaufgefordert zugestellt. | |
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Vorsorgeeinrichtungsiehe Pensionskasse | |
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Vorsorgeleistungen / VorsorgefallSammelbegriff für Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen der Pensionskasse Post. | |
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VorsorgereglementDas Vorsorgereglement der Pensionskasse Post ist modular aufgebaut und beinhaltet die grundlegenden Bestimmungen, welche für alle versicherten Personen Gültigkeit haben. | |
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VorsorgeplanDie Vorsorgepläne (Basis- und Zusatzpläne) beinhalten die Leistungen und deren Finanzierung und haben für die dem entsprechenden Plan zugeordneten versicherten Personen Gültigkeit. Der für den Arbeitnehmenden massgebende Vorsorgeplan wird vom Arbeitgeber festgelegt. | |
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VorsorgeverhältnisVersicherungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Pensionskasse. | |
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