Lexikon
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RatingStandardisierte Bonitätsbeurteilung von handelbaren Finanzpapieren (Anleihen, Geldmarktpapiere) und ihrer Emittenten durch unabhängige Kreditbewertungsagenturen. Das Rating dient internationalen Investoren als Grundlage für Investitionsentscheidungen. Die Rating-Agenturen haben unterschiedliche Symbole entwickelt, um die Bonität der Schuldner einzustufen. | |
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Ratings | Standard & Poor’s | Ratings Moody’s |
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1. Gruppe | ||
Industrie-, Bank- und Staatsadressen bzw. Schuldtitel, die dem Anleger eine risikolose Anlage bieten | AAA / AA | Aaa / Aa |
2. Gruppe | ||
Unternehmen mit einem guten bis durchschnittlichen Marktstanding. Deren Schuldtitel sind bei stabilen wirtschaftlichen | A / BBB | A / Baa |
3. Gruppe | ||
Papiere mit spekulativem Charakter. Die Emittenten befinden | BB / B / CCC / CC | Ba / B / Caa / Ca |
4. Gruppe | ||
Notleidende Titel. | C / D | C |
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Rebalancing„Wiederausrichten“ der Gewichtung der einzelnen Anlagekategorien in einem Portfolio gemäss der Anlagestrategie auf die taktischen Bandbreiten. | |
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ReglementDas Reglement einer Vorsorgeeinrichtung beschreibt die Rechte und Pflichten der Versicherten, des Arbeitgebers und der Vorsorgeeinrichtung. Es wird vom obersten Organ erlassen. | |
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RevisionsstelleJuristische oder natürliche Person, welche jährlich die Jahresrechnung sowie die Alterskonten auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften prüft. Dieselbe Prüfung erfolgt für die Organisation, die Geschäftsführung sowie die Vermögensanlage. Zudem überprüft und bestätigt die Revisionsstelle die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS). | |
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RisikofähigkeitMittels der Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung wird beurteilt, inwieweit diese Risiken – insbesondere Anlagerisiken – eingehen kann. Die Risikofähigkeit hängt vom ökonomischen Deckungsgrad, dem Verhältnis zwischen aktiv Versicherten und Rentenbezügern, der erforderlichen Rendite, der Risikobereitschaft des Arbeitgebers sowie der subjektiven Risikotoleranz der Vorsorgeeinrichtung ab. Das wichtigste Kriterium ist dabei neben der subjektiven Risikotoleranz der ökonomische Deckungsgrad. Je höher der ökonomische Deckungsgrad ist, umso besser können Schwankungen der Anlagerenditen aufgefangen werden, ohne den versicherungstechnischen Deckungsgrad zu gefährden. Aktien haben im Vergleich zu festverzinslichen Wertpapieren höhere Renditeschwankungen. Ein höherer Aktienanteil ist deshalb nur bei einem genügend hohen ökonomischen Deckungsgrad verantwortbar. | |
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RücktrittsalterBei der Pensionskasse Post wird das ordentliche Rücktrittsalter am Monatsersten nach Vollendung des 65. Altersjahres erreicht. Eine vorzeitige (ab Alter 58) sowie eine aufgeschobene (bis Alter 67) Pensionierung sind möglich. | |
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