Lexikon


Kapitalbezug

Anstelle der Altersrente kann die versicherte Person das gesamte entsprechende Sparkapital, oder einen Teil davon, in Kapitalform beziehen. Der schriftliche Antrag ist spätestens 3 Monate vor der Pensionierung einzureichen. Ein solcher Kapitalbezug führt zu einer Kürzung der Altersrente und der mitversicherten Leistungen (z.B. Witwenrente).


Kapitaldeckungsverfahren

Beim Kapitaldeckungsverfahren spart jede versicherte Person für sich selbst. Beiträge werden während der Finanzierungszeit für sich selbst angespart (Altersguthaben) und bei Eintritt eines Vorsorgefalles als Kapital oder in Form entsprechender Rentenleistungen ausbezahlt. Die berufliche Vorsorge basiert grundsätzlich auf diesem Finanzierungssystem.


Koordinationsbetrag / Koordinationsabzug

Betrag, welcher vom Bruttolohn (massgebender Jahreslohn) abgezogen wird, um den versicherten Jahreslohn (koordinierter Lohn) zu erhalten. Der Abzug dient der Koordination zwischen der 1. und 2. Säule. Der Koordinationsabzung entspricht bei einem Beschäftigungsgrad von 100% 7/8 der maximalen einfachen AHV-Altersrente.


Korrelation

Statistisches Mass, das den linearen Zusammenhang zwischen zwei Zahlenreihen (z.B. Performance einer Aktie und des Marktes) misst. Definitionsgemäss bewegt sich die Korrelation zwischen +1 und –1. Ein Wert von +1 (-1) bedeutet, dass sich Index und Aktie konstant gleichgerichtet (entgegengesetzt) bewegen.


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