Gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) hat jede Pensionskasse zu definieren, wie mit den Stimmen der im Bestand gehaltenen Aktien umgegangen wird.
Detaillierte Informationen finden sich im Reglement über die Stimmrechtsausübung.
Bei der Ausübung ihrer Stimmrechte stützt sich die Pensionskasse Post auf die Analysen der Stiftung Ethos ab. Bei Spezialfällen entscheidet der Stimmrechtsausschuss, welcher sich aus drei Mitgliedern des Anlageausschusses zusammensetzt, namentlich:
Bonfils Marc, Leiter Tresorerie PostFinance AG, Präsident des Anlageausschusses, Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat
Glanzmann Alex, Leiter Finanzen, Mitglied der Konzernleitung Die Schweizerische Post AG, Präsident des Stiftungsrates
Seit dem 1. April 2011 ist die Stiftung Ethos mit der Ausübung der Stimmrechte für die 50 grössten europäischen Aktiengesellschaften beauftragt.
Die Pensionskasse Post ist zudem Mitglied des "Ethos Engagement Pools", dessen Ziel es ist, einen Dialog mit den wichtigsten schweizerischen Unternehmen im Bereich Corporate Governance sowie Umwelt- und Sozialverantwortung zu führen.
- | Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften: | 73 |
- | Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen: | 17 |
- | Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden: | 56 |
Gründe für die Ablehnungen:
Insbesondere Mängel in den vorgelegten Vergütungsberichten und den angewandten Vergütungssystemen. Zusätzlich auf Ablehnung stiessen im 2014 in vielen Fällen die Statutenänderungen, welche im Hinblick auf die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften angepasst werden mussten.
- | Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften: | 71 |
- | Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen: | 22 |
- | Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden: | 49 |
Gründe für die Ablehnungen:
Insbesondere Mängel in den Vergütungssystemen und -berichten; aufgrund besonderer Vorkommnisse keine Entlastung für die Organe; wegen zu hoher Beratungsgebühren gegen die Wiederwahl der Revisionsstelle; wegen zu vieler VR-Mandate oder mangelnder Unabhängigkeit gegen die Wiederwahl von VR-Mitgliedern.
GV Novartis: Der Stimmrechtsausschuss wurde tätig und folgte wichtigen Anträgen des Verwaltungsrates nicht. Der Grund des Einschreitens waren die sich überstürzenden Ereignisse kurz vor der GV. Die Empfehlungen von Ethos verloren innert kurzer Zeit an Aktualität. Eine rasche Neubeurteilung der Situation wurde notwendig.
- | Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften: | 64 |
- | Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen: | 22 |
- | Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden: | 42 |
Gründe für die Ablehnungen:
insbesondere Mängel in den Vergütungssystemen und -berichten.
- | Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften: | 62 |
- | Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen: | 18 |
- | Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden: | 44 |
Gründe für die Ablehnungen:
insbesondere Mängel in den Vergütungssystemen und -berichten.
- | Teilnahme an GV schweizerischer Aktiengesellschaften: | 48 |
- | Anzahl GV mit Zustimmung zu sämtlichen Anträgen: | 17 |
- | Anzahl GV mit Ablehnung der Zustimmung zu einzelnen Traktanden: | 31 |
Gründe für die Ablehnungen:
insbesondere Mängel in den Vergütungssystemen und -berichten; zu viele zusätzliche Mandate oder mangelnde Unabhängigkeit der zur Wahl vorgeschlagenen Verwaltungsräte, zu hohe Beratungsgebühren der zur Wiederwahl stehenden Revisionsstelle.