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Verzinsung der Sparkapitalien für das Jahr 2021 sowie der unterjährigen Geschäftsfälle 2022; Teuerungsausgleich auf den laufenden Rentenleistungen sowie Änderungen per 1. Januar 2022

03.12.2021

Verzinsung der Sparkapitalien und Teuerungsausgleich auf den laufenden Renten

Anlässlich seiner letzten Sitzung im Jahr 2021 entschied der Stiftungsrat (SR) der Pensionskasse Post (PK Post) über die Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten für das Jahr 2021 sowie die Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Jahr 2022. An dieser Sitzung vom 1. Dezember 2021 prüfte der SR zudem die Anpassung der laufenden Rentenleistungen an die veränderte Kaufkraft.

Diese Entscheide werden vom SR umsichtig unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Lage der PK Post getroffen.

Bei der Festlegung der Verzinsung für das Jahr 2021 hielt sich der SR zudem an die zwischen den Sozialpartnern (Schweizerische Post AG, Gewerkschaft syndicom, Personalverband transfair) ausgehandelte Vereinbarung betreffend die Massnahmen zur Konsolidierung der PK Post. Im Rahmen dieses Massnahmenpakets verpflichtet sich der SR, bis am 31. Dezember 2023 – sofern die finanzielle Lage der PK Post dies erlaubt – die Sparkapitalien der aktiv Versicherten mit einer Zusatzverzinsung zulasten der Wertschwankungsreserve besser zu verzinsen. Diese höhere Verzinsung soll die Sparkapitalien der aktiv Versicherten verstärken, um die Senkung der Umwandlungssätze per 1. Januar 2024 abzufedern.

Über das erwähnte Massnahmenpaket wurden die aktiv Versicherten von der PK Post mit Schreiben vom Juni 2021 detailliert informiert (siehe auch News "Finanzielle Konsolidierung")

Der SR zeigt sich erfreut darüber, mit seinem diesjährigen Zinsentscheid den aktiv Versicherten eine Verzinsung gewähren zu können, welche 2%-Punkte über der durchschnittlichen Verzinsung der vergangenen 13 Jahre (1.5%) liegt.

In Anwendung eines nach objektiven Kriterien festgelegten Verzinsungsrasters sowie der vom SR übernommenen Ziele der Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern und nach Prüfung einer allfälligen Anpassung der laufenden Rentenleistungen entschied der SR.

Aktiv Versicherte

  • Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten für das Jahr 2021:

    3.5%
  • Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Jahr 2022:

    1.0%

Rentenbezüger

  • Die laufenden Rentenleistungen werden für das Jahr 2022 nicht angepasst; es wird kein Teuerungsausgleich gewährt.

  • Das Sparkapital von aktiv Versicherten, welche im Jahr 2022 in Pension gehen, wird provisorisch mit 1.0% verzinst. Die Verzinsung wird nach Vorliegen des definitiven Zins-Entscheides des SR für das Jahr 2022 rückwirkend entsprechend angepasst.

Wichtigste Änderungen per 1. Januar 2022

Vorsorgepläne der Pensionskasse Post (Anpassungen per 1. Januar 2022)

Per 1. Januar 2022 werden die Umwandlungssätze für die Frauen ab dem ersten Monat nach Rücktrittsalter 62 neu gestaffelt und leicht erhöht. Der Umwandlungssatz von 5.1% gilt künftig für die Frauen bereits im Alter 64. Ab Rücktrittsalter 64 bis 65 wird für jeden Rücktrittsmonat der Umwandlungssatz von 5.1% angewandt. Ab Rücktrittsalter 65 sind die Umwandlungssätze für Männer und Frauen wieder identisch.

Die aktuellen Umwandlungssätze für die Männer (5.1% im Alter 65) bleiben unverändert.

Aufgrund erwähnter Anpassungen bei den Umwandlungssätzen für die Frauen wurden diese in den Basis- und Zusatzplänen angepasst. Des Weiteren wurden in diesem Zusammenhang die Tabellen "Einkauf in die vorzeitige Pensionierung" (neu separate Tabellen für Männer und Frauen) sowie "Einkauf der AHV-Überbrückungsrente" aktualisiert.

Die jeweils aktuellen Versionen des Vorsorgereglements und der -pläne sowie der Beiblätter finden sich unter der Rubrik "Download" auf dieser Website.

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