Verzinsung der Sparkapitalien für das Jahr 2017 sowie der unterjährigen Geschäftsfälle 2018; Teuerungsausgleich auf den laufenden Rentenleistungen
13.12.2017
Ende 2016 hat der Stiftungsrat (SR) der Pensionskasse Post (PK Post) einen Verzinsungsraster verabschiedet, welcher seither für die Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten sowie für die Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Folgejahr angewendet wird. Massgebend für das Festlegen der Verzinsung ist dabei jeweils der provisorische Deckungsgrad (DG) per einem vom SR zum vornherein festgelegten Stichtag vor seiner letzten Sitzung des Jahres. Für den diesjährigen Entscheid hat der SR den 1. Dezember 2017 als Stichtag festgelegt; die letzte SR-Sitzung fand kurz darauf am 7. Dezember statt.
Verzinsungsraster:
Deckungsgrad (provisorisch) | Verzinsung der | Unterjährige Verzinsung |
---|---|---|
90.0% ≤ DG < 95.0% | 0.00% | 0.00% |
95.0% ≤ DG < 100.0% | 0.50% | 0.00% |
100.0% ≤ DG < 105.0% | 1.00% | 0.50% |
105.0% ≤ DG < 110.0% | 1.25% | 1.00% |
Per 1. Dezember 2017 lag der provisorische DG bei 105.3%.
An erwähnter Sitzung vom 7. Dezember 2017 prüfte der SR zudem die Anpassung der laufenden Rentenleistungen an die veränderte Kaufkraft. Der Entscheid wird vom SR umsichtig unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Lage der PK Post getroffen.
In Anwendung des Verzinsungsrasters und nach Prüfung einer allfälligen Anpassung der laufenden Rentenleistungen ergibt sich Folgendes:
Aktiv Versicherte
Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten für das Jahr 2017: 1.25%
Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Jahr 2018: 1.00%
Rentenbezüger
Die laufenden Rentenleistungen werden für das Jahr 2018 nicht angepasst; es wird kein Teuerungsausgleich gewährt.
Das Sparkapital von aktiv Versicherten, welche im Jahr 2018 in Pension gehen, wird provisorisch mit 1.00% verzinst. Die Verzinsung wird nach Vorliegen des definitiven Zins-Entscheides des SR für das Jahr 2018 rückwirkend entsprechend angepasst.