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Verzinsung der Sparkapitalien für das Jahr 2015 sowie der unterjährigen Geschäftsfälle 2016; Teuerungsausgleich auf den laufenden Rentenleistungen

15.12.2015

Jährlich an seiner letzten Sitzung entscheidet der Stiftungsrat (SR) der Pensionskasse Post (PK Post) über die Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten, die Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Folgejahr sowie die Anpassung der laufenden Renten an die veränderte Kaufkraft (Teuerungsausgleich auf den laufenden Renten). Die erwähnten Entscheide werden vom SR umsichtig unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Lage der PK Post getroffen.

Der provisorische Deckungsgrad (DG) der PK Post liegt aktuell knapp unter 100% (per Datum dieser Mitteilung). Die Berechnung des definitiven DG durch den Experten für berufliche Vorsorge liegt Anfangs März 2016 vor. Der PK Post fehlen zudem die notwendigen Wertschwankungsreserven.

Unter Berücksichtigung dieser Situation einigte sich der SR an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2015 wie folgt:

Aktiv Versicherte

  • Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten für das Jahr 2015: 1.125%

  • Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Jahr 2016: 0.5%

Rentenbezüger

  • Die laufenden Rentenleistungen werden für das Jahr 2016 nicht angepasst; es wird kein Teuerungsausgleich gewährt.

  • Das Sparkapital von aktiv Versicherten, welche im Jahr 2016 in Pension gehen, wird provisorisch mit 0.5% verzinst. Die Verzinsung wird nach Vorliegen des definitiven Zins-Entscheides des SR für das Jahr 2016 entsprechend angepasst.

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