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Verzinsung der Sparkapitalien für das Jahr 2019 sowie der unterjährigen Geschäftsfälle 2020; Teuerungsausgleich auf den laufenden Rentenleistungen

05.12.2019

Ende 2016 hat der Stiftungsrat (SR) der Pensionskasse Post (PK Post) einen Verzinsungsraster verabschiedet, welcher seither für die Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten sowie für die Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Folgejahr angewendet wird. Massgebend für das Festlegen der Verzinsung ist dabei jeweils der provisorische Deckungsgrad (DG) per einem vom SR zum vornherein festgelegten Stichtag. Für den diesjährigen Entscheid hat der SR den 29. November 2019 als Stichtag festgelegt.

Verzinsungsraster:

Deckungsgrad (provisorisch)

Verzinsung der
Sparkonten für das
ablaufende Geschäftsjahr

Unterjährige Verzinsung
für das kommende
Geschäftsjahr

90.0% ≤ DG < 95.0%

0.00%

0.00%

95.0% ≤ DG < 100.0%

0.50%

0.00%

100.0% ≤ DG < 105.0%

1.00%

0.50%

105.0% ≤ DG < 110.0%

1.25%

1.00%

Per 29. November 2019 lag der provisorische DG bei 107.7%.

Bereits im Frühling 2019 entschied der SR, bei guter Performance der Vermögensanlagen den aktiv Versicherten eine Zusatz-Verzinsung für das Jahr 2019 zu gewähren, dies insbesondere auch mit dem Ziel, die Ungleichbehandlung der aktiv Versicherten gegenüber den Rentenbezügern etwas zu mildern. Die Verzinsung der Deckungskapitalien der Rentenbezüger mit dem technischen Zinssatz (aktuell 1.75%) liegt seit Jahren über der Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten.

Gemäss obigem Verzinsungsraster liegt die Verzinsung der Sparkapitalien für die aktiv Versicherten bei einem provisorischen DG von 107.7% bei 1.25%. Die vom SR basierend auf der Performance im November entschiedene Höhe der Zusatz-Verzinsung beträgt 0.5%-Punkte. Somit werden die Sparkapitalien der aktiv Versicherten für das Jahr 2019 mit insgesamt 1.75% verzinst, was dem technischen Zinssatz und somit der Verzinsung der Deckungskapitalien der Rentenbezüger entspricht.

Der SR prüfte zudem die Anpassung der laufenden Rentenleistungen an die veränderte Kaufkraft. Der Entscheid wird vom SR umsichtig unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Lage der PK Post getroffen. Die Rentenleistungen können für das Jahr 2020 nicht erhöht werden. Der SR begründet seinen Entscheid insbesondere mit der noch fehlenden Wertschwankungsreserve und dem damit verbundenen Risiko einer Unterdeckung.

In Anwendung des Verzinsungsrasters, unter Berücksichtigung der Zusatz-Verzinsung und nach Prüfung einer allfälligen Anpassung der laufenden Rentenleistungen ergibt sich Folgendes:

Aktiv Versicherte

  • Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten für das Jahr 2019: 1.75%

  • Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Jahr 2020: 1.0%

Rentenbezüger

  • Die laufenden Rentenleistungen werden für das Jahr 2020 nicht angepasst; es wird kein Teuerungsausgleich gewährt.

  • Das Sparkapital von aktiv Versicherten, welche im Jahr 2020 in Pension gehen, wird provisorisch mit 1.0% verzinst. Die Verzinsung wird nach Vorliegen des definitiven Zins-Entscheides des SR für das Jahr 2020 rückwirkend entsprechend angepasst.

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