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Reduktion des technischen Zinssatzes und Senkung der Umwandlungssätze

20.04.2017

Zum dritten Mal in Folge – nach dem 1. August 2013 und dem 1. Januar 2016 – muss die Pensionskasse Post (PK Post) per 1. Januar 2018 die versicherungstechnischen Parameter anpassen. Die im Jahr 2013 und im Jahr 2016 umgesetzten Massnahmen erwiesen sich in Anbetracht der weiteren Entwicklung des Umfeldes der PK Post als unzureichend. Aufgrund der anhaltend tiefen Renditeaussichten an den Finanzmärkten, der weiter steigenden Lebenserwartung sowie der sich zunehmend ungünstig verändernden Versichertenstruktur (Anzahl aktiv Versicherte im Verhältnis zu der Anzahl Rentenbezüger) der PK Post, muss der technische Zinssatz ein weiteres Mal gesenkt werden. Die Senkung des technischen Zinssatzes hat eine Reduktion der Umwandlungssätze zur Folge.

Anlässlich seiner Sitzung vom 19. April 2017 verabschiedete der Stiftungsrat (SR) der PK Post einstimmig ein ausgewogenes Massnahmenpaket zur weiteren finanziellen Konsolidierung.

Entscheide im Überblick
• Der technische Zinssatz wird von aktuell 2,25 % auf neu 1,75 % reduziert;
• der Umwandlungssatz (UWS) wird von 5,35 % im Alter 65 auf 5,10 % gesenkt;
• die aus der Senkung der UWS resultierende Leistungseinbusse wird mit
Kompensationsmassnahmen grösstenteils abgefedert;
• für die Jahrgänge 1959 und älter werden altersabhängige Zusatzkompensationen gewährt;
• insgesamt werden die Sparbeiträge um 0,8 %-Punkte erhöht;
• die Anwartschaften betreffend die Hinterlassenenleistungen für die aktiv Versicherten werden angepasst.

Ausführungen zu den Entscheiden

Per 1. Januar 2018 wird der technische Zinssatz von aktuell 2,25 % auf 1,75 % reduziert. Die Senkung des technischen Zinssatzes führt zu einer Reduktion der UWS. Um zu verhindern, dass der UWS im Alter 65 die 5 %-Marke unterschreitet, werden die Anwartschaften betreffend die Hinterlassenenleistungen der aktiv Versicherten angepasst; diese Massnahme entlastet die versicherungstechnische Bilanz der PK Post.

Der UWS im Alter 65 wird von 5,35 % auf 5,1 % gesenkt. Die versicherungstechnisch korrekte Höhe des UWS läge bei 5,018 %. Der SR wollte den Wert von 5,1 % aktuell jedoch bewusst nicht unterschreiten. Aufgrund der etwas zu hohen UWS entstehen Pensionierungsverluste; diese werden von der PK Post getragen.

Die Senkung der UWS hat für die aktiv Versicherten eine tiefere künftige Rentenleistung zur Folge. Um diese Leistungseinbusse massgeblich zu verringern, erhalten die aktiv Versicherten wiederum Kompensationseinlagen auf ihrem Sparkapital gutgeschrieben.

Für ältere Jahrgänge (1959 und älter), welche kurz vor der Pensionierung stehen, werden über die erwähnten Kompensationseinlagen hinausgehende altersabhängige Zusatzkompensationen gewährt.

Die Sparbeiträge werden insgesamt um 0,8 %-Punkte erhöht.

Die Finanzierung der Kompensationseinlagen sowie der altersabhängigen Zusatzkompensationen wird durch die PK Post sichergestellt. Zusätzlich leistet die Schweizerische Post AG einen einmaligen Beitrag von CHF 100 Mio. Somit finanziert sie – neben der Finanzierung der notwendigen Erhöhung des Deckungskapitals der Rentenbezüger – weit mehr als bei den letzten Grundlagenwechseln.

Für die bestehenden Rentenbezüger ergeben sich aufgrund des beschlossenen Massnahmenpakets keine Änderungen.

Die Versicherten der PK Post werden bis spätestens Anfangs Juni 2017 in einem persönlichen Schreiben detailliert über die Anpassungen per 1. Januar 2018 informiert.

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