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Verzinsung der Sparkapitalien für das Jahr 2022 sowie der unterjährigen Geschäftsfälle 2023; Teuerungsausgleich auf den laufenden Rentenleistungen sowie Änderungen per 1. Januar 2023

09.12.2022

Verzinsung der Sparkapitalien und Teuerungsausgleich auf den laufenden Renten

Anlässlich seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 entschied der Stiftungsrat (SR) der Pensionskasse Post (PK Post) über die Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten für das Jahr 2022 sowie die Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Jahr 2023.

An dieser Sitzung vom 29. November 2022 prüfte der SR zudem die Anpassung der laufenden Rentenleistungen an die veränderte Kaufkraft.

Diese Entscheide wurden vom SR umsichtig unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Lage der PK Post sowie der zwischen den Sozialpartnern (Schweizerische Post AG, Gewerkschaft syndicom, Personalverband transfair) ausgehandelten Vereinbarung betreffend die Massnahmen zur Konsolidierung der PK Post getroffen.

Der SR entschied wie folgt:

Aktiv Versicherte

  • Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten für das Jahr 2022: 1.0 %

  • Verzinsung der unterjährigen Geschäftsfälle für das Jahr 2023: 0.5 %

Rentenbezüger

  • Die laufenden Rentenleistungen können aufgrund der finanziellen Lage der PK Post – insbesondere der fehlenden Wertschwankungsreserve – für das Jahr 2023 nicht angepasst werden; es wird kein Teuerungsausgleich gewährt.

  • Das Sparkapital von aktiv Versicherten, welche im Jahr 2023 in Pension gehen, wird provisorisch mit 0.5% verzinst. Die Verzinsung wird nach Vorliegen des definitiven Zins-Entscheides des SR für das Jahr 2023 rückwirkend entsprechend angepasst.

Wichtigste Änderungen per 1. Januar 2023

Vorsorgepläne der Pensionskasse Post (Anpassungen per 1. Januar 2023)

Aufgrund der Erhöhung der AHV-Altersrente per 1. Januar 2023 ändern sich bei der PK Post die aus diesem Wert abgeleiteten und für die berufliche Vorsorge relevanten Grenzbeträge wie Eintrittsschwelle, minimal versicherter Lohn oder der Koordinationsbetrag.Für aktiv versicherte Person bei der PK Post wird insbesondere die Erhöhung des Koordinationsbetrages von CHF 25 095.- auf neu CHF 25 725.- (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) relevant. Durch die Erhöhung des Koordinationsbetrages reduziert sich der bei der PK Post versicherte Lohn in gleichem Umfang. Dies hat eine leichte Reduktion der Spar- und Risikobeiträge zur Folge. 

Die jeweils aktuellen Versionen des Vorsorgereglements und der -pläne sowie der Beiblätter finden sich unter der Rubrik "Download" auf dieser Website.

Pensionskasse Post

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