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Finanzielle Konsolidierung der Pensionskasse Post

28.06.2021

Die Sozialpartner – die Gewerkschaft syndicom, der Personalverband transfair sowie die Schweizerische Post AG – haben sich auf verschiedene Massnahmen zur finanziellen Konsolidierung der Pensionskasse Post geeinigt. Der Stiftungsrat erlässt auf dieser Basis per 1. Januar 2022 und per 1. Januar 2024 die entsprechenden reglementarischen Anpassungen.

Beziehen Sie bereits eine Alterserente der Pensionskasse Post? Dann haben die beschlossenen Massnahmen keinen Einfluss auf Ihre aktuelle Situation. Laufende Renten bleiben unverändert.

Sind Sie aktuell aktiv bei der Pensionskasse Post versichert? Kurz und einfach erklärt finden Sie die Einzelheiten zu den beschlossenen Massnahmen und deren Auswirkungen auf Ihre Vorsorgesituation in den nachfolgenden Rubriken. 

Massnahme per 31. Dezember 2021

Massnahme per 1. Januar 2022

Massnahmen per 1. Januar 2024

Gerne weisen wir Sie auf unseren Simulationsrechner hin, mit dem Sie Ihre künftigen Altersleistungen, bereits angepasst an die beschlossenen Massnahmen per 1. Januar 2022 und per 1. Januar 2024, berechnen können.

 

Zudem haben wir verschiedene Berechnungsbeispiele für Sie zusammengestellt.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre persönliche Ansprechperson – die Telefonnummer und E-Mailadresse finden Sie unter diesem Link – gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Hinweis:

Diese Mitteilung dient Ihrer Information. Daraus können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Massgebend ist in jedem Fall das gültige Vorsorgereglement und der gültige Vorsorgeplan.

Pensionskasse Post

Viktoriastrasse 72

3000 Bern 22

Tel.


+41 (0)58 338 56 66

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