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Die Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge erlaubt den Versicherten, ihr Geld aus der beruflichen Vorsorge für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum zu verwenden.
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Dabei sind folgende Möglichkeiten vorgesehen:
- Der Vorbezug des Pensionskassenguthabens
- Die Verpfändung der Pensionskassenansprüche
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| Unsere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter bearbeiten entsprechende Gesuche und beraten Sie gerne. |
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