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| Die Geschichte der Pensionskasse Post |
Die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer der Öffentlichen
Hand wird - wie in mehreren Kantonen
und grossen Gemeinden - auch beim
Bund nach dem Verschwinden des Beamtenstatus
auf die veränderten Anstellungs- bedingungen
ausgerichtet. Die Post als selbständige
Anstalt des
Bundes und ihr Personal sind davon
unmittelbar betroffen.
Der Verwaltungsrat der Post befasste
sich im Frühjahr 1999 mit dem Thema
der künftigen beruflichen Vorsorge
für das Postpersonal. Daraus entstand
ein Konzept
für eine eigene Vorsorgeeinrichtung
in Form einer Stiftung.
Die Umsetzung dieser Idee führte
per 1. Januar 2002 zur Aufnahme der
operativen Tätigkeit der Stiftung
Pensionskasse Post, d.h. zu einer
Überführung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Post aus der BVBD
(Berufliche Vorsorge für besondere
Dienstverhältnisse) und dem Versichertenbestand
der PKB (Pensionskasse des Bundes),
wie dies bereits die Swisscom AG und
die RUAG AG vollzogen haben. Es führte
- als Novum - auch zur Übernahme der
Rentnerinnen und Rentner der Schweizerischen
Post; dies, um die Verbundenheit des
Arbeitgebers zu den ehemaligen "Pöstlerinnen
und Pöstler" zu untermauern.
Per 1. Januar 2008 hat die Pensionskasse Post alle
bestehenden Vorsorge- verhältnisse der aktiv versicherten
Personen vom bisherigen Leistungs- und Beitragsprimat
erfolgreich ins Duoprimat überführt.
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