Gemäss Artikel 5 Vorsorgereglement der Pensionskasse Post können die versicherten Personen zwischen 3 Sparplänen
wählen. Die Sparpläne unterscheiden sich in der Höhe der Beiträge der Arbeitnehmenden – dies wirkt sich auf die künftigen Altersleistungen aus.
Hinweis:
Die versicherten Personen können den Plan (Basisplan / Zusatzplan) nicht frei wählen oder ändern, die Sparvarianten jedoch schon (Plus, Minus, Standard).