Die Pensionskasse Post zahlt Alters- Hinterlassenen- und Invalidenleistungen aus. Im Maximum kann 100% der Altersrente als Kapital bezogen werden. Dies muss der Pensionskasse Post mindestens 3 Monate vor dem Altersrücktritt schriftlich angezeigt werden.
Beim Übertritt erhalten alle Neurentner einen Rentenavis, welcher sämtliche Details über die monatlich ausgerichteten Leistungen enthält. Einmal pro Jahr erhalten alle Rentenbezüger einen Steuerausweis.
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