Rentenbezüger mit Wohnsitz im Ausland müssen der Pensionskasse Post unaufgefordert jährlich eine Lebensbescheinigung zustellen.
Das Formular muss vollständig ausgefüllt und amtlich beglaubigt jeweils bis spätestens Ende Februar bei uns eintreffen. Dieser Termin kann nicht verschoben werden. Trifft das Formular später bei uns ein, behalten wir die Rentenleistung automatisch so lange zurück bzw. stellen sie ein.
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